Die neue Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ startet zum 01.03.2023.
Gefördert werden Neubau sowie Ersterwerb von neu errichteten klimafreundlichen und energieeffizienten Wohn- und Nichtwohngebäuden, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40/Effizienzgebäudes 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung über zinsvergünstigte Kredite. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Stufen:
- Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude (KFWG bzw. KFNWG)
- Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude mit QNG (KFWG-Q bzw. KFNWG-Q)
Die Stufe mit QNG wird erreicht, wenn ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM bestätigt.
Förderempfänger
Alle Investoren (Auftraggeber der Maßnahme) sowie Erstbewerber (der erstmalige Käufer) von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden und Wohneinheiten bzw. Nichtwohngebäuden sind grundsätzlich antragsberechtigt.
Nicht antragsberechtigt sind der Bund, Bundesländer und deren Einrichtungen sowie politische Parteien.
Fördervoraussetzungen
- Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen.
- Einhaltung der Technischen Mindestanforderung
- Einbinden einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten der Kategorie “Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude“ bzw. “Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude“ aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Diese Expertenliste finden Sie unter: www.energie-effizienz-experten.de
- Im Nachgang Einreichung eines Nachweises über die sachgerechte Verwendung der Fördermittel, über die Höhe der förderfähigen Kosten sowie über die Einhaltung der technischen Mindestanforderung
Zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowohl für Neubau als auch für die Sanierung findet ein Vortrag auf dem 11. Norddeutschen Holzbautag statt.
Mehr Informationen zur neuen BEG Förderrichtlinie finden Sie auf der Seite der KfW oder auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.