Die überarbeitete Richtlinie erleichtert in Baden-Württemberg zukünftig den Bau mehrgeschossiger Gebäude in Holzbauweise.
Konkretisiert werden in der Holzbau-Richtlinie vorwiegend die Brandschutzanforderungen für mehrgeschossige Gebäude in Holzbauweise. Das gilt für Gebäude der Klasse 4 und 5 in Holzbauweise – das heißt Gebäude mit einer Höhe des obersten Fußbodens von 7 bis 22 Metern über dem Gelände.
Ergänzt wird sie noch durch einen umfangreichen Bauteilkatalog in der Anlage zur VwV TB. Hier findet man Ausführungsbeispiele von Wänden, Decken und deren Fügungen in Holzbauweise, welche die Brandschutzanforderungen erfüllen.
Damit sorgt die Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidung in Holzbauweise (Holzbau-Richtlinie – HolzBauRL) dafür, dass Gebäude technisch und baurechtlich sicher geplant und umgesetzt werden können.
So wird Zeit und Geld gespart. Ziel ist es, dass mehr nachhaltige und innovative mehrgeschossige Gebäude in Holzbauweise in Baden-Württemberg entstehen. Mit der Holzbaurichtlinie (HolzBauRL) setzt das Land ein deutliches Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Bauwesen.
Damit geht Baden-Württemberg bei den baurechtlichen Regelungen zum Einsatz von Holz im Bundesvergleich wieder einmal voran. Diesem Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz sollten die anderen Länder bald folgen, um den Holzbau in ganz Deutschland weiter voranzutreiben.
Die Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidung in Holzbauweise in der Fassung vom Dezember 2022 finden Sie hier.