Entwurf neue MHolzBauRL 2023 mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht

Quelle: AdobeStock

Am 20. November wurde in Berlin der Entwurf der Muster-Holzbau-Richtlinie 2023 (MHolzBauRL) der Fachöffentlichkeit vorgestellt.

In der Muster-Holzbau-Richtlinie werden Bauarten für die Errichtung feuerbeständiger Bauteile in den Gebäudeklassen 4 und 5 einschließlich Bauteil- und Bauteilanschlussfugen sowie Anforderungen an die Planung von Holzbauten, wie z.B. Begrenzung des Anteils brennbarer Oberflächen, die Anordnung brandschutztechnisch wirksamer Bekleidungen und Außenwandbekleidungen aus brennbaren Baustoffen, geregelt.

 

Zu den wesentlichen Änderungen der Neufassung zählen:

  • Errichtung von Holzgebäuden bis zur Hochhausgrenze mittels geregelter Bauarten
  • Verwendung der Holztafelbauweise in Gebäudeklasse 5
  • Öffnung des Anwendungsbereiches der Richtlinie für bestimmte Sonderbauten
  • Versagenskriterium für die Brandschutzbekleidung mit beginnender Verkohlung
  • Rahmenbedingungen für eine ressourcenoptimierte Brandschutzbekleidung
  • weitere und allgemein gültige Ausführungen für Anschlüsse und Fügungen sowie Installationen

Die Auftaktveranstaltung zur Anhörung wurde aufgezeichnet und kann hier abgerufen werden.

Der Entwurf der Muster-Holzbau-Richtlinie 2023 (MHolzBauRL) in der Fassung vom 18. September und ein Erläuterungsdokument stehen auf der Seite der Bauministerkonferenz zum Download zur Verfügung.

Die Fachkommission Bauaufsicht ruft nun alle beteiligten Akteure und Kreise zur schriftlichen Anhörung auf und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 12. Dezember 2023. Stellungnahmen können unter Verwendung des dort bereitgestellten Formulars an die E-Mail-Adresse FK-Bauaufsicht(at)stmb.bayern.de gerichtet werden.

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