Die DIN 68800 – DAS Regelwerk zum Holzschutz – hat in der holzverarbeitenden Branche zentrale Bedeutung. Nach der grundlegenden Neufassung aller 4 Teile von 2012 sind nun einige Aktualisierungen notwendig. Deshalb soll 2019 zum Teil 1 ein sogenanntes A1-Papier erscheinen.
Im Teil 1 der DIN 68800 sind die die allgemeinen Anforderungen für den Schutz von verbautem Holz und Holzwerkstoffen geregelt. Sie enthält den Grundsatz zum Vorrang von baulichen Holzschutzmaßnahmen (einschließlich der Verwendung von ausreichend natürlich dauerhaften Holzbauteilen) gegenüber Schutzmaßnahmen mit Holzschutzmitteln.
Die vorbeugenden baulichen Maßnahmen sind im Teil 2, der vorbeugende chemische Holzschutz in Teil 3 und die Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen in Teil 4 geregelt. Beachtenswert ist, dass Teil 1 und 2 bauaufsichtlich eingeführt sind – die Teile 3 und 4 im Gegensatz dazu nicht. Dies unterstreicht den Vorrang der baulichen Maßnahmen nochmals.
Eine Aktualisierung der DIN 68800-1:2011-10 wurde durch den Ersatz der DIN EN 350 2:1994-10 durch DIN EN 350:2016-12 erforderlich mit zahlreichen Änderungen zur Dauerhaftigkeit von Holzarten, die DIN 68800-1 unmittelbar betreffen. Außerdem werden Festlegungen, die einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis fordern, vermieden. Durch den Ersatz von DIN 1052:2008-12 durch DIN EN 1995-1-1/NA entfällt der Bezug auf eine Liste mit Holzarten, die sich für tragende Bauteile bewährt haben. Für diesen Norm-Entwurf ist das DIN-Gremium NA 042-03-01 AA „Holzschutz Grundlagen“ zuständig.
Mit dem Erscheinen der Neuausgabe ist voraussichtlich im Frühjahr 2019 zu rechnen. Dabei werden gegenüber der Entwurfsfassungen Änderungen erfolgen.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Seite des Deutschen Institutes für Normung e.V.