Brandschutzschalter: Mehr Sicherheit, die das Bauen verteuert

Die „Deutsche Kommission Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V.“ (DKE) sprach sich in ihrer Sitzung Ende Oktober 2017 für den Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen aus. Mit der DIN VDE 0100-420:2016-02 „Errichten von Niederspannungsanlagen“ Teil 4-42 „Schutz gegen thermische Auswirkungen“ galt eine Übergangsfrist bis zum 18.12.2017. Ab dem 19.12.2017 soll – so die Vorstellung des DKE – die Installation von Brandschutzschaltern bei einem Großteil aller Elektroanlagen Pflicht sein.
Was die neuen Brandschutzschalter verhindern sollen, ist das Entstehen sogenannter serieller Fehlerlichtbögen. Sie können sich an der Phase oder dem Neutralleiter bilden, wenn diese, weil beispielsweise abgeknickt, teilweise beschädigt sind. Dasselbe gilt bei fehlerhaft montierten Steckdosen oder Schaltern. Der Lichtbogen, der dabei nur an dem jeweiligen Leiter entsteht, soll Temperaturen von bis zu 6.000 Grad Celsius erreichen. Anders als bei einem Kurzschluss, bei dem Phase und Neutralleiter aufeinandertreffen und ein paralleler Lichtbogen entsteht, gibt es beim seriellen Lichtbogen keinen Spannungsabfall. Und nur darauf reagieren die bisher eingebauten Sicherungen. Serielle Fehlerlichtbögen werden von ihnen nicht erkannt und folglich auch nicht verhindert.Die neuen Vorgaben sollen für Räume gelten, in denen Holzvertäfelungen vorhanden sind, brennbare Dämmstoffe eingebaut wurden oder sich der Raum direkt unter dem Dachstuhl befindet.

Demnach müssten auch und gerade Holzhäuser ab dem 19. Dezember 2017 komplett mit den neuen Brandschutzschaltern ausgestattet werden. Die Holzbauverbände sehen hier eine ungerechtfertigte Belastung. „Immerhin muss man durch den Einbau der Schalter bei einem Einfamilienhaus von bis zu 3.000 Euro Mehrkosten ausgehen“, sagt Roland Glauner, Referent des Geschäftsbereiches Unternehmensentwicklung vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Wenn die Schalter wirklich helfen könnten, Brände zu verhindern, müssten sie in allen Gebäuden und nicht nur in Holzhäusern verpflichtend sein, gibt er zweifelnd zu bedenken.

Auch wird die grundsätzliche Notwendigkeit des Einbaus bezweifelt. Dr. Philipp Mesenburg, Leiter des Rechtsamtes beim ZDB: „Uns sind keine belastbaren Studien oder sonstige Untersuchungen bekannt, die eine derartige Pflicht begründen könnten.“ Schon im August vergangenen Jahres hatte sich der Verband mit der Bitte um entsprechende Nachweise an die beim Normungsprozess federführende Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) gewandt. Doch bis heute, wie Glauner sagt, ohne Erfolg. Auch eine umfangreiche Mitgliederbefragung habe keinerlei Hinweise ergeben, die den Einbau rechtfertigen könnten. Das Bundesbauministerium sehe ebenfalls keine Notwendigkeit. Glauner: „Wenn es wirklich eine ernst zu nehmende Gefahr gäbe, wären wir die letzten, die nicht sofort sagen würden, dann baut den Schalter ein.“ Mesenburg verweist außerdem auf die geltende Rechtslage. Demnach wird eine solche Installation bauordnungsrechtlich nicht gefordert.

„Wir wissen, dass Mängel in der Elektrik für etwa 30 Prozent aller Gebäudebrände verantwortlich sind. Deshalb ist es grundsätzlich löblich, wenn hier Ursachenforschung betrieben wird und am Ende Systeme eingeführt werden, die dieses Risiko deutlich reduzieren“, sagt Glauner.
„Solange aber keine Nachweise vorliegen, dass Fehlerlichtbögen in Kombination mit brennbaren Baustoffen tatsächlich ein signifikant höheres Brandrisiko darstellen, muss eine solche Forderung wenn überhaupt als Empfehlung formuliert werden.“

Um sich entsprechend abzusichern, empfehlen sich derzeit zwei alternative Vorgehensweisen. Entweder sie vereinbaren im Bauvertrag die Anwendung der Norm und damit den Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen und sind damit auf der sicheren Seite. Oder sie legen vertraglich fest, dass die Schutzeinrichtungen nicht eingebaut werden. In diesem Fall müssen die Bauherren, insbesondere wenn es sich um Privatpersonen handelt, umfassend aufgeklärt werden. „Dazu hat der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) ein Infoblatt zur neutralen und umfassenden Bauherrenaufklärung herausgegeben, das Sie auf unserer Homepage zum Download (Link zum PDF auf unserer Homepage unter (Fachinformationen/Arbeitshilfen) finden“, erklärt Erik Preuß, Leiter des Holzbauzentrum*Nord.

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