Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat am 5. und 6. Dezember 2017 den 24. Teil (XXIV-1) ihrer Auslegung zur Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen.
Er beschreibt, wie bei der Durchführung einer Dichtheitsprüfung mit Öffnungen umzugehen ist, die aufgrund von Anforderungen an die Sicherheit oder den Brandschutz sowie
für den Betrieb von Lüftungsanlagen notwendig sind. Diese neue Auslegung ersetzt die Auslegung XXI-2 vom 8. und 9. Dezember 2015 zum gleichen Thema.
Durch die EnEV-Auslegungen erhalten Anwender der Verordnung eine höhere Rechtssicherheit.
Sie stehen in einer verlinkten Aufbereitung und als PDF-Dokument beim Deutschen Institut für Bautechnik zur Verfügung.