3. Newsletter 2016

Der 3. Newsletter 2016 des Holzbauzentrum Schleswig-Holstein informiert Sie wieder zu aktuellen Themen der Holzbauwelt.
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Inhalt

1. Lüftungsquerschnitte nach ZVDH

2. Bericht vom 4. Schleswig-Holsteinischen Holzbautag in Neumünster

3. KfW: Sonderstatus für güteüberwachte Betriebe bleibt

4. Eine kleine Weisheit zum Schluss

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1. Lüftungsquerschnitte nach ZVDH

Im April 2015 ist eine Überarbeitung des Merkblatts „Wärmeschutz bei Dach und Wand“ des ZVDH erschienen. Dort wurde, wohl auf der Basis der nachweisfreien Konstruktionen aus DIN 4108-3:2014, das Kapitel Lüftungsquerschnitte überarbeitet.
Im Einzelnen geht man auf „Dächer mit einer Dachneigung von 5° und steiler“ und „Dächer mit einer Dachneigung unter 5° und maximal 10 m Sparrenlänge“ ein.

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2. Bericht vom 4. Schleswig-Holsteinischen Holzbautag in Neumünster

Fachkongress „Baurecht trifft Bauphysik“

„Planung“, „Konstruktion“, „Baurecht“ waren die großen Themen auf dem Fachkongress „Baurecht trifft Bauphysik“, der im Rahmen des 4. Schleswig-Holsteinischen Holzbautages in Neumünster stattfand. Nach dem 3. Schleswig-Holsteinischen Holzbautag 2015 mit der Verleihung des Holzbaupreises für Schleswig-Holstein und Hamburg etabliert das Holzbauzentrum Schleswig-Holstein (HBZ* SH) unter Leitung von Dipl.-Ing. Erik Preuß die Veranstaltung als feste Reihe.

„Mit den hochaktuellen Themen, die wir unter dem diesjährigen Format zusammenbringen, treffen wir genau den Nerv der Branche“, sagt Preuß. Das zeigt das rege Interesse der mit rund 60 Teilnehmern ausverkauften Veranstaltung. Zu diesen gehörten gleichermaßen Architekten und Planer sowie Angehörige ausführender Gewerke wie Zimmerer, Holzbauer und Dachdecker; auch einige Sachverständige sowie Vertreter von Wohnungsbaugesellschaften und Baubehörden waren zugegen.

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3. KfW: Sonderstatus für güteüberwachte Betriebe bleibt

Anträge für die KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ können grundsätzlich nur Sachverständige stellen, die zwei Anforderung erfüllen: Zum einen müssen sie als Energieeffizienz-Experte durch die Deutsche Energie-Agentur (dena) anerkannt, d.h. in der gleichnamigen Liste geführt sein. Zum anderen müssen sie wirtschaftlich unabhängig sein. Wirtschaftlich unabhängig bedeutet: Der Sachverständige darf „weder in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen“ stehen. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings die Inhaber, Geschäftsführer und Angestellten „von Bau- und Handwerks unternehmen, deren Produkte und Leistungen nach einer RAL-Gütesicherung definiert und überwacht werden“.

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4. Eine kleine Weisheit zum Schluss

Was wir in Industrie und Haushalten an Kohle, Erdöl, Erdgas und Torf verbrauchen,
sind Vorräte an Energie, die der Baum und andere Pflanzen während der 600 Jahrmillionen als Relikt ihres Lebens hinterließen.
Aus jener Vergangenheit der Bäume betreiben wir unsere Art des Daseins.
(Erich Hornsmann)

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