KfW: Sonderstatus für güteüberwachte Betriebe bleibt

KfW: Sonderstatus für güteüberwachte Betriebe bleibt

Anträge für die KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ können grundsätzlich nur Sachverständige stellen, die zwei Anforderung erfüllen: Zum einen müssen sie als Energieeffizienz-Experte durch die Deutsche Energie-Agentur (dena) anerkannt, d.h. in der gleichnamigen Liste geführt sein. Zum anderen müssen sie wirtschaftlich unabhängig sein. Wirtschaftlich unabhängig bedeutet: Der Sachverständige darf „weder in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen“ stehen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings die Inhaber, Geschäftsführer und Angestellten „von Bau- und Handwerks unternehmen, deren Produkte und Leistungen nach einer RAL-Gütesicherung definiert und überwacht werden“. Gemeint sind damit die RAL-Gütesicherungen „Holzhausbau RAL-GZ 422″ und „Dachbau RAL-GZ 429″. Wichtigster Ansprechpartner für Zimmereibetriebe ist die Gütegemeinschaft Holzbau-Ausbau-Dachbau e.V. (GHAD), aber auch Fertigbauverbände bieten diese Leistung an.

Ausnahmeregelung auch bei Sanierung
Jede Regelung wird von der KfW in gewissen Abständen auf den Prüfstand gestellt – so auch diese. Vor allem die „Sanierung“ wurde als fragwürdig eingestuft, doch letztlich ließ sich die KfW davon überzeugen, die Ausnahmeregelung für gütegesicherte Betriebe auch für ihre Förderprogramme 151/152 „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ und 430 ,,Energieeffizient Sanieren – Zuschuss“ gelten zu lassen. Und natürlich gilt diese nach wie vor für das Förderprogramm 153 „Energieeffizient Bauen“, d.h. Neubauten.

Keine Ausnahmeregelung bei Baubegleitung
Neben den Förderprogrammen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren gibt es bei der KfW auch ein weniger bekanntes Förderprogramm für die Baubegleitung beim Energieeffizienten Sanieren: das Förderprogramm 431 „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“. Hier muss der Sachverständige allerdings immer wirtschaftlich unabhängig sein, d.h. die Ausnahmeregelungen für güteüberwachte Betriebe gelten hier nicht.

GHAD
Fachbereich Holzhausbau www.ghad.de/fachbereiche/holzhausbau
Fachbereich Dachbau www.gbad.de/fachbereiche/dachbau
Beratung:
Oliver Justus.Tel. 030/20314-531,
justus@ghad.de

KfW
Förderprogramm 153 „Energieeffizient Bauen – Kredit“ www.kfw.de/153
Förderprogramme 151/152 „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ www.kfw.de/151
Förderprogramm 430 „Energieeffizient Sanieren – Zuschuss“ www.kfw.de/430
Förderprogramm 431 „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ www.kfw.de/431
Merkblätter und Richtlinien http://tinyurl.com/h7bn7nd

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