Der 11. Newsletter 2016 des Holzbauzentrum Nord informiert Sie wieder zu aktuellen Themen der Holzbauwelt.
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Inhalt
1. Hinweise zu Entsorgungsproblemen HBCD-haltiger Abfälle
2. Änderungen und Ergänzungen zur VOB/C – ATV 18334:2016-09
3. Überarbeitung der RAL-Gütesicherung Holzhausbau
4. Eine kleine Weisheit zum Schluss
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1. Hinweise zu Entsorgungsproblemen HBCD-haltiger Abfälle
Die deutsche Abfallverzeichnisverordnung (AVV) wurde mit Wirksamkeit 30.09.2016 geändert. Danach werden Abfälle, die das Flammschutzmittel HBCD oberhalb der Konzentrationsgrenze enthalten, als gefährliche Abfälle eingestuft. Sie dürfen daher grundsätzlich nicht mehr mit anderen Abfällen vermischt werden.
Wegen des daraus entstandenen Entsorgungsproblems fand am 10.10.2016 ein Gespräch mit Vertretern der abfallerzeugenden und abfallentsorgenden Wirtschaft im Landes-Umweltministerium SH (MELUR) statt. Die Position des Baugewerbes wurde dabei vom Baugewerbeverband SH vertreten.
2. Änderungen und Ergänzungen zur VOB/C – ATV 18334:2016-09
Die ATV DIN 18334 „Zimmer- und Holzbauarbeiten“ (VOB/C) wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) fachtechnisch überarbeitet. Die letzte umfangreiche fachtechnische Überarbeitung fand 2000 statt. Die technische Entwicklung und die europäische Normung haben nach über 16 Jahren eine Anpassung und fachtechnische Überarbeitung der ATV DIN 18334 erfordert.
3. Überarbeitung der RAL-Gütesicherung Holzhausbau
Die Überarbeitung der Güte- und Prüfbestimmungen für das RAL-Gütezeichen 422 „Holzhausbau“ (RAL-GZ 422) sowie die Erarbeitung der Güte- und Prüfbestimmungen für das RAL-Gütezeichen 421 „Holzrohelementherstellung“ (RAL-GZ 421) sind abgeschlossen und werden eingeführt.
4. Eine kleine Weisheit zum Schluss
„Durch die Leidenschaft lebt der Mensch, durch die Vernunft existiert er bloß.“
(Nicolas Chamfort)