Überarbeitung der RAL-Gütesicherung Holzhausbau

ral-guetezeichen-holzbau

Die Überarbeitung der Güte- und Prüfbestimmungen für das RAL-Gütezeichen 422 „Holzhausbau“ (RAL-GZ 422) sowie die Erarbeitung der Güte- und Prüfbestimmungen für das RAL-Gütezeichen 421 „Holzrohelementherstellung“ (RAL-GZ 421) sind abgeschlossen und werden eingeführt.

Träger der Gütezeichen sind die Gütegemeinschaften
• Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V. (BMF) • 53604 Bad Honnef – http://www.guetesicherung-bau.de/
• Gütegemeinschaft Deutscher Fertigbau e.V. (GDF) • 73760 Ostfildern – http://www.guete-gemeinschaft.de/
• Gütegemeinschaft Holzbau – Ausbau – Dachbau e.V. (GHAD) • 10117 Berlin – http://www.ghad.de/

Die Änderung des RAL-GZ 422 „Holzhausbau“ besteht in der Zusammenführung der bisher bestehenden Teile RAL-GZ 422/1 „Herstellung vorgefertigter Bauprodukte“ sowie RAL-GZ 422/2 „Errichtung von Gebäuden (Montage)“. Entsprechend der nun geltenden Güte- und Prüfbestimmungen werden im Rahmen der Fremdüberwachung die Herstellung der Bauteile im Werk und die Montage auf der Baustelle kontrolliert. Dabei hat die Überwachung im Werk zweimal und auf der Baustelle einmal im Jahr zu erfolgen.

In der Gütesicherung RAL-GZ 421 „Holzrohelementherstellung“ ist die Montage der hergestellten Holzbautafeln nicht implementiert. Der Mindestleistungsumfang bezieht sich hierbei auf die Produktion einseitig beplankter Holzrahmenbauelemente sowie weiter verarbeiteter Massivholzelemente.

Für Zimmerei- und Holzbauunternehmen, welche die Vorfertigung von Holzbauelementen nicht in ihrem Leistungsumfang haben, besteht damit die Möglichkeit, das RAL-GZ 422 „Holzhausbau“ zu erlangen, wenn hierzu eingekaufte Holzbauelemente verwendet werden, welche nach dem RAL-GZ 421 produziert und überwacht wurden. Somit kann sichergestellt werden, dass der gesamte Produktionsverlauf für Gebäude in Holzbauweise entsprechend der hier aufgeführten RAL-Gütesicherungsverfahren durchgeführt wird.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner