Änderungen und Ergänzungen zur VOB/C – ATV 18334:2016-09

Die ATV DIN 18334 „Zimmer- und Holzbauarbeiten“ (VOB/C) wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) fachtechnisch überarbeitet. Die letzte umfangreiche fachtechnische Überarbeitung fand 2000 statt. Die technische Entwicklung und die europäische Normung haben nach über 16 Jahren eine Anpassung und fachtechnische Überarbeitung der ATV DIN 18334 erfordert.

So wurde u.a. der Geltungsbereich aktualisiert; sie gilt nun für das Bearbeiten, Behandeln und Herstellen aller Konstruktionen des Holzbaues und Ingenieurholzbaues. Sie gilt auch für das Behandeln von Holz und Holzkonstruktionen mit bekämpfenden Holzschutzmaßnahmen und mit Holzschutzmitteln.

Hinzu kam, dass der Hauptausschuss Hochbau, zuständig für den VOB Teil C, eine grundsätzliche Umstrukturierung des Abschnittes 5 „Abrechnung“ vorgeschlagen hatte und in diesem Zuge auch eine Änderung in der Abrechnungsgrundlage für Gerüste diskutiert wurde. Die bedeutendste Änderung in diesem Zusammenhang ist, dass Gerüste nunmehr nach der Arbeitshöhe von 3,50 m bewertet werden und nicht mehr nach der Höhe der Arbeitsbühne von 2 m über Gelände bzw. Fußboden.

Neben der Aktualisierung der Normen sind insbesondere folgende fachtechnische Änderungen zu nennen:
• Dachschalungen und Unterdachschalungen wurden im Abschnitt 3.4 zusammengefasst.
• Fußböden, Unterböden und Fehlböden wurden im Abschnitt 3.6 zusammengefasst.
• In den Abschnitten 3.7 und 3.8 wurden die Fachregel 01 Außenwandbekleidungen und die Fachregel 02 Balkone und Terrassen aufgenommen.
• Im Abschnitt 3.12 wurde der bekämpfende Holzschutz nach DIN 68800-4 neu aufgenommen.
• Im Abschnitt 4 erfolgte die Umstellung der Abrechnung von Gerüsten nach der Arbeitshöhe von 3,50 m.
• Der Abschnitt 5 „Abrechnung“ ist vollständig neu gegliedert.

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