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Nach den Infos im letzten Newsletter zur Novellierung der Gefahrstoffverordnung und Änderungen im Gefahrstoffrecht greifen wir diesmal zwei weitere Themen für Unternehmen heraus.
Erhöhung der Minijob-Grenze
Durch die Erhöhung des Mindestlohns ändert sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs, monatlich auf 556,- Euro, die dann sozialversicherungsfrei sind. Damit steigt das maximale Jahreseinkommen eines Minijobs auf 6.672,- Euro.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Minijob-Zentrale.
Neue Maschinenverordnung
Die 2023 veröffentlichte Maschinenverordnung der EU wurde auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und ersetzt die bisherige EU-Maschinenrichtlinie aus dem Jahr 2006. Die Verordnung tritt erst 2027 in Kraft, um Herstellern die Umstellung zu ermöglichen. Einen Übergangszeitraum wird es danach nicht geben.
Neu geregelt wurden unter anderem das Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen mit einem erhöhten Risikopotenzial (bisher sogenannte Anhang IV-Maschinen, jetzt Anhang I).
Neu ist weiterhin die Regelung zu künstlicher Intelligenz (KI) in Maschinen und Sicherheitsbauteilen. Weitere Informationen zu dem Thema gibt es auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin