In Hamburg wird das Bauen mit Holz nun aktiv von der Stadt gefördert.
Wer mit dem nachwachsenden Rohstoff baut, darf sich über 30 Cent pro verbautem Kilogramm Holz freuen.
Dazu wurde bei der Förderung des Mietwohnungsneubaus ein neuer optionaler Förderbaustein entwickelt. Der Einsatz von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Beständen in der Gebäude-Konstruktion wird nun in einem zunächst auf zwei Jahre befristeten Pilotprojekt gefördert.
Als Fördervoraussetzung muss das eingesetzte Holz aus nachhaltigen Quellen stammen, fest im Gebäude verbaut und Teil der Konstruktion sein.
Der Einsatz von Holz in Dämmstoffen, die bereits nach 3.2.2.2 gefördert werden, ist von dieser Förderung ausgeschlossen.
(3.2.2.2 Nachhaltige Dämmstoffe: Der Einsatz von Dämmstoffen mit dem Gütezeichen RAL-UZ 132 bzw. 140 (Blauer Engel) oder dem natureplus- Siegel an Fassaden, auf Flachdächern oder auf obersten Geschossdecken wird mit einem einmaligen Zuschuss von 10,–€/m² Bauteilfläche gefördert. Eine Mischkonstruktion von neu aufgebrachten zertifizierten und nicht zertifizierten Dämmstoffen in einem Bauteil (Sandwichaufbau) wird nicht gefördert).
Es gibt folgende Anforderungen an die Holzprodukte:
Einbauort und Produkttyp
• Holzprodukte in der Konstruktion im Sinne der Förderung sind alle Vollholzprodukte (z.B. Schnittholz, Hobelware), Holzwerkstoffe (Spanplatten, Faserplatten etc.) sowie Produkte des konstruktiven Holzbaus (Brettsperrholz, Brettschichtholz etc.).
Der reine Holzanteil in diesen Produkten muss wenigstens 80% der Produktmasse entsprechen.
• Die Produkte müssen fest im Gebäude verbaut und Teil der Konstruktion sein. Maßgebend hierfür ist eine Zuweisung zu einer der Kostengruppen 331, 341, 351 oder 361 nach DIN 276-1:2008-12.
• Der Nachweis der förderfähigen Menge erfolgt auf dem IFB_Formblatt für den „Einsatz von Holzprodukten“.
Herkunft der Holzes
• Das eingesetzte Holz muss aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen. Alle als Bestandteil der Leistung verwendeten Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
• Der Nachweis erfolgt über eine Fachunternehmererklärung auf Formblatt „Herkunft Holzprodukte“. Darin enthalten sein müssen die Nummern der Zertifikate im Fall von PEFC und FSC oder ein Nachweis der Gleichwertigkeit anderer Zertifikate.
Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus in Holzrahmenbauweise mit einer Nutzfläche von 140 m² würde der Zuschuss bei 5.000,- bis 6.000,- € liegen. Im mehrgeschossigen Wohnbau aus massivem Brettsperrholz läge die Gesamtförderung folglich um ein Vielfaches höher und könnte bereits als deutlicher Anreiz für Bauträger und Architekten gelten, mehr mineralische Baustoffe durch Holz zu ersetzen.
Weitere Info hierzu:
https://www.ifbhh.de/downloads/download-mietwohnungen/
https://www.ifbhh.de/fileadmin/pdf/IFB_Download/IFB_Foerderrichtlinien/FoeRi_Neubau_2.Foerderweg.pdf
https://www.ifbhh.de/fileadmin/pdf/IFB_Download/IFB_Foerderrichtlinien/FoeRi_Neubau_1.Foerderweg.pdf