Praxistaugliche Verwendbarkeitsnachweise und eine Muster-Holzbaurichtlinie 2.0 (M-HolzbauRL) fordert Holzbau Deutschland. Bereits die Bauministerkonferenz 2019 sprach sich für eine Steigerung des Bauens mit Holz aus und hatte sich u.a. zum Ziel gesetzt, den Holzbau in den höheren Gebäudeklassen zu vereinfachen, um die umweltschonenden Eigenschaften von Holz vermehrt nutzen zu können. „Bis heute gibt es jedoch noch immer entscheidende Hemmnisse für das Bauen mit Holz,“ so der Vorsitzende von Holzbau Deutschland, Peter Aicher.
Verwendbarkeitsnachweise wie allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP’s) oder allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG’s) müssten von allen Beteiligten in der Planung, Genehmigung und Ausführung von Holzbauten auch in den Gebäudeklassen 4 und 5 nachvollzogen werden können. Dies ist eine Forderung des Positionspapiers des Deutschen Holzwirtschaftsrates (DHWR) „Akute Hemmnisse für den Holzbau beseitigen“ an dessen Erarbeitung das Holzbau Deutschland Institut mitgewirkt hat.
Weiter ist es dringend erforderlich, die aktuell gültige Muster-Holzbaurichtlinie (M-HolzbauRL) zu überarbeiten und weiter zu entwickeln. Um den aktuellen Stand der Technik im Holzbau bauordnungsrechtlich korrekt abzubilden und alle bisherigen Forschungsergebnisse entsprechend zu berücksichtigen arbeitete eine Expertenrunde daran.
„Alle Beteiligten der Baubranche, Planer wie Ausführende, benötigen die neue M-HolzbauRL dringend für ihre tägliche Arbeit“, betont Aicher. Ein Anhörungstermin für die Verbände wurde bereits für September 2023 in Aussicht gestellt.