Korrosionsschutz in den Fachregeln
Die Suche nach dem geeigneten Korrosionsschutz für Verbindungsmittel gleicht einer Schnitzeljagd. Nicht nur, weil man in den Regelwerken von einer Regel zur anderen verwiesen wird, sondern auch, weil für geringfügig unterschiedliche Anwendungsbereiche unterschiedliche Regelwerke herangezogen werden können. Welches Regelwerk jeweils wo anzuwenden ist, ist häufig nicht eindeutig zu erkennen. Im Zweifel sollte der höherwertige Korrosionsschutz gewählt werden. Diskussionen mit Bauherren oder Planern sind oft teurer.
Anfang des Jahres sind zwei Überarbeitungen von Fachregeln erschienen, die Fachregel 02 „Balkone und Terrassen“ von Holzbau Deutschland und ein Update der Dachdeckerfachregeln. Beide treffen Aussagen zu Korrosionsschutz.
Vorsicht: Auch bei Anwendung dieser beiden Regeln muss immer geprüft werden, ob sich nicht aus anderen, spezielleren oder höherwertigen Regeln ein höherer Korrosionsschutz ergibt. Damit sind die Eurocodes, die zugehörigen nationalen Anhänge oder Normen, auf die darin verwiesen wird, z. B. DIN SPEC 1052-100 gemeint. Auch die Stahlbaunormen der DIN EN 1090er Reihe oder die Normen für Verbindungsmittel (z. B. DIN EN 14592, DIN EN 14545 oder DIN 20000-6) können hier maßgebend werden.
Anforderungen der Dachdeckerregeln
Im Update der Dachdeckerregeln, genau genommen in den Hinweisen Holz und Holzwerkstoffe, wird seit Februar 2016 folgender Korrosionsschutz gefordert: Nägel und Schrauben zur Befestigung von Trag- und Konterlatten, Bohlen, Kanthölzern sowie Schalungen als Unterlage für Dachdeckungen und Dachabdichtungen müssen bis zu einem Durchmesser von 4 mm mindestens einen Korrosionsschutz von 12 µm aufweisen. Nägel und Schrauben über 4 mm sollten (d. h. Empfehlung) einen Korrosionsschutz von mindestens 5 µm (Fe/Zn-Verzinkung) besitzen.
Das heißt, es ist weiterhin möglich in untergeordneten Räumen, wie z. B. nicht ausgebauten Spitzböden, eine sägeraue Zange mit einem blanken Nagel mit über 4 mm Durchmesser zu befestigen, wenn es dafür einen guten Grund gibt. Dies sollte man aber am besten schriftlich mit dem Kunden vereinbaren. Besser wäre aus Sicht der Dachdecker eine Zinkschichtdicke von mindestens 5 µm. Der nationale Anhang zu EC5 ließe hier (NKL2) bei maximal mäßiger Korrosionsbelastung (C3) auch ungeschützte Verbindungsmittel mit einem Durchmesser über 4 mm zu.
Klammern für die Befestigung von Holz- oder Holzwerkstoffbauteilen sollen aus geeignetem nichtrostendem Stahl bestehen. Zur Befestigung von Schalungsbrettern als Unterlage von Dachdeckungen, Abdichtungen, Unterdächern und Unterdeckungen können aber auch Klammern mit einem Korrosionsschutz von mindestens 12 µm (Fe/Zn-Verzinkung) verwendet werden.
Auch alle übrigen Verbindungsmittel zur Befestigung von Schalungen für Unterdeckungen und Unterdächer oder Sichtschalungen sollten (d.h. Empfehlung s.o.) mindestens einen Korrosionsschutz von 12 µm (Fe/Zn-Verzinkung) besitzen.
Sichtbar bleibende und nicht direkt bewitterte Verbindungsmittel sollten (d.h. Empfehlung s.o.), frei der Bewitterung ausgesetzte Verbindungsmittel müssen aus nichtrostendem Stahl bestehen. Bei chemisch geschützten Hölzern oder gerbstoffreichen Hölzern sollten (immer wenn es irgendwie geht) Verbindungsmittel aus nichtrostendem Stahl verwendet werden. Für Holzwerkstoffe müssen die Hinweise der Holzwerkstoffhersteller berücksichtigt werden.
In Bereichen mit starker und sehr starker Korrosionsbelastung (Korrosivitätskategorien C4 und C5 nach DIN EN ISO 12944-2), z. B. Chemieanlagen und Schwimmbäder, ist der Korrosionsschutz im Einzelfall nach den technischen Baubestimmungen zu planen und auszuführen. Vereinfacht können in diesen Fällen, mit Ausnahmen von stark chlorhaltigen Umgebungsbedingungen (z. B. Schwimmbäder) Verbindungsmittel aus geeignetem nichtrostendem Stahl verwendet werden.
Anforderungen der Fachregeln für Balkone und Terrassen
Zur Vermeidung von Holzverfärbungen durch Korrosionsrückstände sind bei Belägen und Bekleidungen Befestigungsmittel aus austenitischem, nichtrostendem Stahl zu verwenden, i.d.R. ist hierfür Edelstahl rostfrei A2 ausreichend. Bei gerbstoffreichen Hölzern wie Eiche oder Azobe (Bongossi) kann anstelle auch höherwertigerer, säurefester Edelstahl A4 verwendet werden. Ist dies ausdrücklich gewünscht, so muss dies schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden. In allen anderen Fällen müssen die Verbindungsmittel mindestens galvanisch verzinkt sein.
Bei einer Befestigung der Abdeckbretter von unten sind mindestens galvanisch verzinkte Schrauben zu verwenden. Wird die Befestigung von oben angeordnet, müssen die Schrauben aus nichtrostenden Werkstoffen bestehen. Ob man sich bei einer Befestigung von unten wirklich für verzinkte oder stattdessen für nichtrostende Schrauben entscheidet, hängt sicher auch davon ab, inwieweit diese Schrauben hinterher z. B. vom Gelände aus gesehen werden können. Dann sollte man darüber nachdenken, die Empfehlung der Dachdecker bezüglich Edelstahls bei sichtbaren Verbindungmitteln anzunehmen.
Holzbau Deutschland
Fachregel 02 „Balkone und Terrassen“
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
Bestellung: Deutsches Dachdeckerhandwerk Regelwerk