EnEV: Neue Auslegungen veröffentlicht
Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat die XXI. Staffel ihrer Auslegungen zur EnEV veröffentlicht. Sie liefert Antworten zu vier Fragen rund um die 2014 in Kraft getretene Novelle. Zwei Fragen beziehen sich auf heizungstechnische Aspekte, eine auf die Luftdichtheit und eine auf das Referenzgebäude.
Letztere lautet: Wie ist der Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes zu berechnen, wenn das zu errichtende Gebäude Elemente enthält, für die in den entsprechenden Tabellen der EnEV keine Festlegungen getroffen sind? Der Leitsatz zur Antwort: Fehlen in der Beschreibung des Referenzgebäudes in der EnEV 2013 Angaben zu Eigenschaften, die in einem konkreten Fall für die exakte Bestimmung des Anforderungswertes erforderlich wären, so sind diese Eigenschaften für das Referenzgebäude so anzunehmen wie beim ausgeführten Gebäude.
Veröffentlicht sind die Fragen und Antworten auf dem ,,Info-Portal Energieeinsparung“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Die Auslegungen lassen sich sowohl nach Staffeln als auch nach Paragraphen sortiert aufrufen. Mit diesem Service sollen EnEV-Anwender eine höhere Rechtssicherheit erhalten.
Fragen zu den Paragraphen der EnEV 2013: www.bbsr-energieeinsparung.de unter Staffel XXI a/b