Die Verwendung von Asbest ist seit dem Jahr 1993 verboten. Beim Bauen im Bestand kommen Beschäftigte allerdings auch heute mit asbesthaltigen Baustoffen in Kontakt. Dabei können unbewusst asbesthaltige Materialien bearbeitet und dadurch gefährliche Faserstäube freigesetzt werden.
Deshalb müssen wirksame Schutzmaßnahmen ergriffen werden, welche die Gefährdung verringern. Um den beim Bauen im Bestand tätigen Unternehmen eine Praxishilfe an die Hand zu geben, wurde die Branchenlösung „Asbest beim Bauen im Bestand“ entwickelt. Verbände der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen, die Gewerkschaft IG BAU und betroffene Berufsgenossenschaften (BG BAU, BG ETEM Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, BGHM Holz und Metall) haben dazu gemeinsam Maßnahmen erarbeitet, mit denen der Gesundheitsschutz beim Bauen im Bestand verbessert werden soll.
Diese Handlungshilfe erläutert, wie Arbeiten an den potenziell asbesthaltigen Materialien sicher ausgeführt werden können. Die Handlungshilfe berücksichtigt dabei bereits die geplanten Änderungen zu den Asbestregelungen in der Gefahrstoffverordnung.
Die Broschüre kann auf der Homepage der BG Bau heruntergeladen werden.