Neufassung der Holzschutznorm DIN 68800-1: Allgemeines

Im Dezember vergangenen Jahres berichteten wir bereits über die Überarbeitung des Grundsatzregelwerkes zum Holzschutz: der DIN 68800-1. Nun gibt das Deutsche Institut für Normung bekannt, das Teil 1 der Holzschutznorm im Juni 2019 neu herausgegeben wird. Dieser enthält gegenüber der Fassung von 2011 folgende Änderungen:

 

a) Ersatz von DIN EN 350-2:1994-10 durch DIN EN 350:2016-12 mit zahlreichen Änderungen, die DIN 68800-1 unmittelbar betreffen, berücksichtigt
b) Definition des bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises aktualisiert
c) Zurückziehung von DIN 1052 mit einer Liste von Holzarten, die sich für tragende Bauteile bewährt haben, berücksichtigt
d) Tabelle 2 (Natürliche Dauerhaftigkeit nicht in DIN EN 350-2) gestrichen und Nummerierung der folgenden Tabellen angepasst
e) Tabelle 3 (Natürliche Dauerhaftigkeit nicht DIN EN 1995-1-1/NA und nicht DIN EN 350-2), Tabelle 4 (Mindestanforderungen an die Dauerhaftigkeit), Tabelle 5 (Gebrauchsklassen, in denen nach DIN EN 1995-1-1/NA verwendbare Holzarten ohne zusätzliche Holzschutzmaßnahmen verwendet werden dürfen) und Tabelle B.1 (Fasersättigungsfeuchte gebräuchlicher einheimischer Bauholzarten) überarbeitet
f) Abschnitt 3 „Begriffe“ überarbeitet

Insbesondere ist die Änderung unter a) bzw. e) für die ausführenden Unternehmen relevant:

Wie kam es zu den Änderungen?

Sowohl Forschungs- als auch Praxisergebnisse haben gezeigt, dass Eichenkernholz eine große Varianz der Dauerhaftigkeit aufweist. Die beobachtete Varianz aus den Forschungsergebnissen wurde in DIN EN 350:2016-12 aufgenommen und die Dauerhaftigkeit der Eiche neu mit Dauerhaftigkeitsklasse 2-4 (1= Dauerhaft – 5=nicht dauerhaft) bewertet. In der alten DIN 350-2: 1994-10 wurde die Dauerhaftigkeitsklasse von Eichenkernholz noch mit 2 angegeben.
Praxisbeobachtungen haben auch stellenweise gezeigt, dass Eichenholz nicht so dauerhaft ist wie manchmal angenommen wird. Insbesondere bei Bauteilen mit übermäßig starker Beaufschlagung von Spritzwasser als auch Verschmutzung, bzw. die Kombination aus beiden führt dazu das Eichenkernholz von holzzerstörenden Pilzen bspw. Moderfäule befallen wird. Frühe Ausfälle wurden bspw. bei verschmutzten und nicht gewarteten Brücken- oder Terrassenbeläge oder auch sichtbare Schwellen im Sockelbereich bei denen sich durch Erdaufhäufungen die Hölzer in unmittelbarem Erd- und Spritzwasserkontakt befinden, beobachtet.

Damit Eichenkernholz aber auch weiterhin in GK 3.2 Anwendung finden kann wurde in DIN 68800-1: 2019-04, insbesondere unter Mitwirken von Holzbau Deutschland, folgender wichtiger Text als „Rettungsanker“ aufgenommen:

„Aufgrund der großen Spannweite der Dauerhaftigkeit kommt bei Anwendung von Eichenkernholz in GK 3.2 einer fachgerechten Ausführung, beispielsweise stauwasserfreie Anschlüsse und/oder Hirnholzschutz, eine besondere Bedeutung zu. Bei einem möglichen Auftreten einer dauerhaften Feuchteerhöhung und Schmutzeinlagerungen, z. B. in Trockenrissen oder an Verbindungsstellen, gilt GK 4 (siehe Tabelle 1, Fußnote e).“

Dieser Zusatz erlaubt weiterhin die Verwendung in der GK 3.2 aber unter besonderer Beachtung des konstruktiven Holzschutzes.

Die neue DIN 68800-1:2019-06 wird mit der nächsten Quartalsaktualisierung auch im Normenportal des ZDB aufgenommen bzw. wird das alte Dokument ersetzt.

 

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