Richtlinie klimafreundliches Bauen mit Holz: Förderung bis Ende des Jahres verlängert

Die Anfang März dieses Jahres in Kraft getretene Richtlinie „Förderung des klimafreundlichen Bauens mit Holz“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde in einem wichtigen Punkt geändert: Förderfähig sind nun Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2021 vollständig abgeschlossen sind.

Damit will der Bund das klimafreundliche Bauen mit Holz voranzubringen und die Innovationskraft der klein- und mittelständisch geprägten Holzbaufirmen durch Digitalisierung und moderne Fertigungstechniken fördern.

Förderfähig – insbesondere für Unternehmen des Holzbaus – sind folgende Schwerpunkte:

  • Beratungsleistung zum Zwecke der Verbesserung von digitalen Prozessen, Building Information Modeling (BIM) bis hin zur Einführung von Robotik im Unternehmensprozess
  • Überbetriebliche Vernetzung (z.B. Architekten, Planer, Bauherren, Bauunternehmen)
  • Beratungsleistung zur Einführung standardisierter Produkt- und Systemlösungen (u.a. serielles modulares Bauen, Hybridbauweisen)
  • Investitionen in neue Geschäftsmodelle, Dienstleistungen und Kooperationsmodelle für die Zusammenarbeit von Unternehmen

Ein zweiter Förderschwerpunkt richtet sich auf die Unterstützung so genannter Innovationscluster. Bestehende oder neu zu gründende Zusammenschlüsse unabhängiger Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft sind förderfähig, wenn sie Unternehmen der kleinstrukturierten Branche Wege überbetrieblicher Zusammenarbeit eröffnen und Zugang zu Know-How und Transfer aktueller Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung beim klimafreundlichen Holzbau ermöglichen. Dazu gehören u.a.:

  • Entwicklung von Weiterbildungskonzepten für Unternehmer, z.B. auf dem Gebiet der Digitalisierung
  • Konzeptentwicklung zur Kooperation zwischen Hochschulen und Clusterunternehmen
  • Schaffung von Web-Plattformen zum Wissenstransfer aus der Holzforschung in die Unternehmen

Mit der „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in der Holzwirtschaft“ besteht für Unternehmen die Möglichkeit sich Betriebsstättenerweiterungen, Kapazitätsverbesserungen von bestehenden Betriebsstätten, Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte oder deren grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses fördern zu lassen.

Die genauen Förderbedingungen, Möglichkeiten und Zweckempfänger sowie die Antragsformulare gibt es auf https://www.klimafreundliches-bauen.de/  

 

 

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