Drohnen machen es möglich mit vergleichsweise wenig Aufwand auch sehr schwer zugängliche Gebäudebereiche wie Traufen, Gauben, Firste, Dachrinnen, Schornsteine, Flachdächer oder Fassaden zu begutachten und eventuelle Schäden zu dokumentieren und fotografisch fest zuhalten. Zudem schafft man Perspektiven, die dem Betrachter sonst nicht möglich sind. Von schlecht einsehbaren Gebäudebereichen, für Schadensgutachten, zur Dokumentation von Baufortschritten bis hin zur spannenden Vogelperspektive, die die Einbettung einer Immobilie in ihre Umgebung zeigt. Oder es kann auf den Meter genau ein Fensterblick erstellt und in CAD-Entwürfe gerendert werden, noch bevor der Grundstein gelegt wurde.
Mit Inkrafttreten der neuen EU-Drohnenverordnung am 01.01.2021 wird der bisherige “Drohnenführerschein” durch zwei aufeinander aufbauende Kenntnisnachweise; dem „kleinen“ Drohnenführerschein der Klasse A1/A3 mit Onlinetest und dem „großen“ Drohnenführerschein der Klasse A2 ersetzt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der neuen Kompetenzprüfung A2 ist der Nachweis über den bestandenen Kompetenznachweis A1/A3 Onlineprüfung (dafür müssen alle Teilnehmenden einen Online-Vorbereitungskurs und anschließendem Onlinetest beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) absolvieren).
ACHTUNG: Ab 01.07. fallen beim LBA hier zusätzliche Kosten an:
a) die Registrierung als Pilot beim LBA (25€)
b) die Registrierung für den A1/A3 Schein (25€)
Seminarinhalte
– Ausführlicher Lehrgang zur Rechtslage, Fluggerät,Meteorologie und Flugbetrieb
– Ausführliche Prüfungsvorbereitung
– Spezielles Abfragen zur Prüfung
– Prüfung
– Aushändigung des aktuell gültigen EU-Fernpiloten-Scheins nach bestandener Prüfung
Referent
Christian Schäfer, DPH Drohnenschule