
Quelle: Eurotec
Im letzten Jahr ist es bei dem Einsatz von kraftschlüssigen Lastaufnahmemitteln zu schweren und schwersten Arbeitsunfällen gekommen, daher möchten wir hier einige generelle Informationen zu dem Thema geben und den Hebefix als eine formschlüssige Alternative vorstellen. Der Hebefix von Eurotec ist einfach, schnell und flexibel in der Anwendung – ist dabei aber ein formschlüssiges Lastaufnahmemittel.
Bei Lastaufnahmemitteln (LAM) wird generell zwischen formschlüssigen und kraftschlüssigen LAM‘s unterschieden. Dabei sind kraftschlüssig wirkende LAM all jene, bei denen die Last durch Magnet-, Saug oder Reibungskräfte getragen wird. Bei diesen kraftschlüssigen LAM kann sich durch Anwendungsfehler oder beim (unbeabsichtigten) Aufsetzen der Last das LAM lösen und das angeschlagene Bauteil unkontrolliert herunterfallen oder kippen. Dies kann bei den formschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln nicht passieren, denn diese tragen die Last ohne kraftschlüssige Komponenten, also ausschließlich über das Zusammenwirken der geometrisch abgestimmten Formen, zum Beispiel durch Umfassen, Unterfassen oder Einrasten. Deshalb ist die Unterscheidung zwischen formschlüssigen und kraftschlüssigen Hebemitteln entscheidend.
Nach Auskunft der BG BAU werden die häufig verwendeten Anschlagmittel „Pick“” des Herstellers SIHGA und der „PowerClamp” des Herstellers Pitzl als kraftschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel eingestuft. Daraus ergeben sich enge Anwendungsfelder und erhöhte Vorgaben zur sicheren Anwendung.
In der DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) werden die bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammengestellt. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.
(siehe https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3920)
Hierzu verweisen wir auszugsweise insbesondere auf folgende Passagen:
6 Sicherung gegen Herabfallen der Last
7. Mit kraftschlüssigen Lastaufnahmemitteln darf die Last nicht über Bereiche transportiert werden, in denen Personen von herabfallenden Lasten getroffen werden können. Das gilt nicht, wenn zusätzlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden.
Es ist zu berücksichtigen, dass Lasten nicht immer senkrecht fallen, sondern herumschlagen, segeln und/oder an Teilen der Umgebung abprallen können.
Als zusätzliche Schutzmaßnahmen kommen zum Beispiel in Betracht:
+ Vorhandensein von ausreichend bemessenen Schutzdächern
+ eine ausreichend bemessene Unterfangung der Lastwege
+ Verwendung zusätzlicher, formschlüssiger Halteeinrichtungen am Lastaufnahmemittel
…
In der Regel kann auf Baustellen der Gefahrenbereich, aufgrund im Versagensfall möglicher herumschlagender, segelnder oder abprallender Lasten, nicht ausreichend seitlich abgesichert werden. Daher wären beim Einsatz kraftschlüssiger Hebesysteme zusätzliche formschlüssige LAM (z.B. Tragegurte) notwendig.
Gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) sind beim Einsatz von Lastaufnahmemitteln die Regelungen im Anhang 2 „Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten“ einzuhalten. (Siehe unter https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/BetrSichV.pdf oder Anlage Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)
Ausdrücklich weist die BG BAU auf Punkt 2.5 Buchstabe g) hin, wonach kraftschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn der Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich der Last ausgeschlossen werden kann. Im Regelfall wird sich das auf Baustellen und in Betriebsstätten nur sehr schwer umsetzen lassen.
Betriebssicherheitsverordnung
2.5 Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass
a) Beschäftigte nicht durch hängende Lasten gefährdet werden, insbesondere hängende Lasten nicht über ungeschützte Bereiche, an denen sich für gewöhnlich Beschäftigte aufhalten, bewegt werden,
…
f) Lastaufnahme- und Anschlagmittel entsprechend den zu handhabenden Lasten, den Greifpunkten, den Einhakvorrichtungen, den Witterungsbedingungen sowie der Art und Weise des Anschlagens ausgewählt werden und
g) Lasten nicht mit kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln über ungeschützte Beschäftigte geführt werden.
Weiterhin sind beim Einsatz von Anschlagmitteln unbedingt die Betriebsanleitungen der Hersteller zu beachten. Diese geben vor, welche Punkte einzuhalten sind, damit das Lastaufnahmemittel sicher eingesetzt wird. Ferner weisen wir auf das Vorliegen einer Gefährdungsbeurteilung und die entsprechende Unterweisung der Mitarbeiter hin.
Hebefix von Eurotec eine sichere sowie flexible Alternative

Quelle: Eurotec
Der Hebeanker Hebefix von Eurotec stellt eine sichere, flexible und zeitsparende Möglichkeit dar und ist ein formschlüssiges Lastaufnahmemittel, um Wandmodule anzuheben, zu bewegen und zu transportieren. Er besteht aus einem robusten Hebeanker der in das Bauteil eingeschraubt wird und einem Kugeltragbolzen mit beweglichem Schäkel. Das Hebesystem kann für diverse Einsatzgebiete, wie BSH, CLT und vorgefertigte Elemente verwendet werden.
Der Hebefix liefert maximale Sicherheit und ist bei sachgemäßer Anwendung und regelmäßiger Wartung mehrfach einsetzbar.