Die Beschaffungsrichtlinie des Bundes für Holz und Holzprodukte sah ab dem 01. Juli 2016 eine Verschärfung vor. Laut den Plänen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sollten sich die Betriebe einer Zertifizierung gemäß der Standards FSC (Forest Stewardship Council) und/oder PEFC (Programm for the Endorsement of Forest Certification Schemes) unterziehen. Nur dann wäre eine Teilnahme und Berücksichtigung an öffentlichen Ausschreibungen möglich. Wir berichteten darüber.
Bis dahin reichte ein Nachweis aus, dass das Holz bei einem Lieferanten erworben wurde, der nach den Standards FSC und/oder PEFC zertifiziert ist.
Dieser Vorstoß stieß bei allen beteiligten Verbänden und Organisationen auf erheblichen Wiederstand. So forderten u.a. auch Holzbau Deutschland und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), die sogenannte betriebliche „Chain-of-Custody“-Zertifizierung (CoC-Zertifizierung) müsse bundesweit verhindert werden, da sie zu unnötigem Mehraufwand und Kosten für die Betriebe führe und keinen Nutzen für den Umweltschutz bringe.
Die Regelung ist vom Bundesumweltministerium aufgrund des starken Protests derzeit ausgesetzt, allerdings muss mittelfristig damit gerechnet werden, dass sie wieder in Kraft gesetzt wird. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.