Neufassung der PV-Vereinbarung – Holzbau jetzt mit an Bord

Seit 2024 bietet eine gemeinsame Vereinbarung Handwerksbetrieben einen verlässlichen Rahmen für die sichere gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Unter Beteiligung zweier weiterer Verbände und einer Berufsgenossenschaft wurde die Vereinbarung zum 1. September 2026 erweitert und neu gefasst.

Beteiligt sind bislang der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) sowie die Berufsgenossenschaft BAU (BG BAU) und die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM). Neu hinzugekommen sind Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Bundesverband Metall und die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM).

Mehr Sicherheit bei der PV-Installation
Ziel der Vereinbarung ist es, die Sicherheit bei der Installation von PV-Anlagen zu erhöhen. Dazu wurden unter anderem Anforderungen für sicheres Arbeiten auf Dächern, eine Musteranweisung für die Nutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Schulungsanforderungen für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) definiert.

Quelle: Pixabay

Die EuP-Schulung ist Voraussetzung, damit Fachkräfte aus nicht elektrotechnischen Gewerken einzelne definierte elektrotechnische Arbeiten – etwa den Anschluss der PV-Module – unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft fachgerecht ausführen dürfen. Arbeiten auf der AC-Seite (AC = Wechselstrom) des Wechselrichters und an anderen elektrischen Bauteilen bleiben weiterhin Elektrofachkräften vorbehalten.

Überarbeitete Nachunternehmerverträge
Ergänzend wurden die Musternachunternehmerverträge für die Zusammenarbeit mit Elektrohandwerksunternehmen überarbeitet. Deren Elektrofachkräfte übernehmen gegenüber der EuP die erforderliche Fach- und Führungsverantwortung. Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen nach § 13 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) grundsätzlich nur durch ein in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen ausgeführt werden.

Für Kunden bietet die Vereinbarung den Vorteil, lediglich einen Vertrag mit einem zentralen Ansprechpartner schließen zu müssen. Gleichzeitig lassen sich die Leistungen der beteiligten qualifizierten Fachunternehmen klar aufeinander abstimmen.

Was bedeutet das für Zimmereien?

Für das Zimmerer- und Holzbauhandwerk schafft die Vereinbarung einen verlässlichen Rahmen für die Zusammenarbeit bei PV-Projekten. Gerade bei der Montage von Photovoltaikanlagen auf Dächern ist eine klare Abstimmung zwischen den beteiligten Gewerken wichtig. Die Vereinbarung schafft hierfür gemeinsame Regeln und definiert Zuständigkeiten und Anforderungen.

„Wir freuen uns sehr, Teil dieser Vereinbarung zu sein. Damit erreichen wir Qualität und Sicherheit auf höchstem Niveau“, so Peter Aicher, Vorsitzender Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB. „Gebäude, die mit Sonnenenergie Strom erzeugen, passten zudem hervorragend zum nachwachsenden und CO₂-bindenden Rohstoff Holz.“

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.

 

 

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