Hölzerner Erfolg: Neue MHolzBauRL 2024 in Schleswig-Holstein eingeführt

Wir freuen uns heute ganz besonders, einen gemeinsamen Erfolg auf dem Holzweg verkünden zu können:

Per Amtsblatt wurde ein Erlass des Schleswig-Holsteinischen Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport bekanntgegeben, durch den die neue Musterholzbaurichtlinie (MHolzBauRL) in der Fassung vom 24. September 2024 in Schleswig-Holstein bauaufsichtlich eingeführt wurde.

Nachdem die neue „Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise“ (MHolzBauRL 2024) auf der 145. Bauministerkonferenz im September 2024 beschlossen wurde, wurde sie am 12. Mai 2025 in den Amtlichen Mitteilungen 2025/2 des DIBt veröffentlicht.

Die MHolzBauRL regelt Holztafel- und Massivholzbauweisen, an die brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden. Die Fortschreibung der Version von Oktober 2020 erlaubt erweiterte Anwendungsbereiche. So wird nun unter anderem die Holztafelbauweise in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 ausdrücklich geregelt.

Ein zentrales Anliegen zur Fortschreibung der Muster-Holzbaurichtlinie war es, den Weg für ein einfacheres Bauen mit Holz freizumachen. Aufgrund der Brennbarkeit des Baustoffs ist das Zusammenwirken von konstruktivem Ingenieurbau und dem Brandschutz im mehrgeschossigen Holzbau von besonderer Bedeutung. Die überarbeitete Muster-Holzbaurichtlinie soll dazu beitragen, das Bauen mit Holz auch dort zu ermöglichen, wo strengere Brandschutzanforderungen zu erfüllen sind.

Nun ist die aktuelle Fassung 2024 der MHolzBauRL also ab sofort in SH anzuwenden.

Den Download der aktuellen Fassung finden Sie auf der Webseite vom DIBt.

Das Wort "Newsletter" aus Holzbausteinen gelegt.
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