Muster-Richtlinie über baulichen Brandschutz im Industriebau

Muster-Richtlinie über baulichen Brandschutz im Industriebau

Die Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Muster-Industriebaurichtlinie – MIndBauRL) der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz mit Stand Febr. 2014 wurde vom DIBT zum 1. Juli 2014 neu herausgegeben.

Die Muster-Industriebaurichtlinie ist eine Standard- und Industriebaurichtlinie und gilt für alle Industriebauten, unabhängig von ihrer Größe bzw. Grundfläche. Durch die Industriebaurichtlinie wird die Planung – ohne ingenieurmäßige Detailuntersuchungen – zu einer einfachen Genehmigungspraxis für die zuständigen Behörden. Sie soll die Mindestanforderungen an den Brandschutz von Industriebauten regeln und stellt Anforderungen insbesondere an

  • die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile
  • die Brennbarkeit der Baustoffe
  • die Größe der Brandabschnitte bzw. Brandbekämpfungsabschnitte
  • die Anordnung, Lage und Länge der Rettungswege.

Die Muster-Industriebaurichtlinie ist in allen Bundesländern (mit Ausnahme von Niedersachsen) sowie dem BMV im Bereich Wasserstraßen und dem Eisenbahn-Bundesamt als eingeführte technische Baubestimmung eingeführt.

Änderungen zur Ausgabe 2000 beruhen insbesondere auf der Umstellung auf die europäische Feuerwiderstandsklassifikation nach DIN EN 13501-ff sowie Anpassungen an den Stand der Technik.

So wurden die Begriffe „Ebene“ und „Einbauten“ und die zugehörigen Anforderungen u.a. in den Abschnitten 5.5 und 5.6.8 hierzu ergänzt. Der Begriff „Brandschutzklasse“ ist entfallen.

Im Abschnitt 5.6 „Rettungswege“ wurden maßgebende Ergänzungen zu den Anforderungen an Rettungswege aufgenommen.

Im Abschnitt 5.7 „Rauchableitungen“ sind einige Regelungen neu aufgenommen worden ebenso wie Anforderungen an halbstationäre Feuerlöschanlagen und Brandmeldeanlagen.

Der Abschnitt 5.12 „Außenwände und Außenwandbekleidungen“ wurde zum größten Teil neu erarbeitet.

Im Abschnitt 7.4 „Brandbekämpfungsabschnitte“ wurde ein neues Berechnungsverfahren für die zulässigen Größen von Brandbekämpfungsabschnitten nach DIN 18230-1 eingeführt.

Aufgrund der Umstellung der Bezeichnung auf bauaufsichtliche Begriffe ist die Tabelle 6 mit Anforderungen an die Baustoffe und Bauteile komplett auf die neuen Begriffe umgestellt.

Muster-Industriebaurichtlinie
www.bauordnungen.de/MindBauRL.pdf

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