Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wieder startet und neue Anträge für Sanierungsmaßnahmen bei der KfW gestellt werden können.
Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022, 24:00 Uhr eingegangen waren. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt.
Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.
Mitte Februar hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG von rd. 9,5 Mrd. € bereitgestellt, die zur Abarbeitung der bis 23. Januar 2022, 24:00 Uhr gestellten Altanträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40 Neubauförderung bestimmt sind und die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern.“
Auch die KfW hat „Aktuelle Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude„ auf ihrer Website veröffentlicht.