Ein Drittel aller Brände in Gebäuden lässt sich auf sog. Elektrobrände zurückführen. Eine, spätestens seit Einführung der DIN VDE 0100-420 im Jahr 2016 und der unbegründeten Forderung zur generellen Verwendung von Fehlerlichtbogen -Schutzeinrichtungen (AFDDs) in Holzgebäuden, diskutierte Frage ist, ob die brennbare Konstruktion ein erhöhtes Risiko bei Elektrobränden darstellt und folglich Holzgebäude spezieller geschützt werden müssen. Ein Forscherteam am Lehrstuhl für Holzbau und Baukonstruktion der Technischen Universität München ist dieser Frage nachgegangen.
Im Rahmen der Untersuchung konnten die Wissenschaftler nachweisen, dass das Risiko von Elektrobränden innerhalb der Konstruktion verhältnismäßig gering ist und die vorhandenen Schutzeinrichtungen eines Hausanschlusses einen Teil möglicher Defekte bereits wirksam abdecken.
Eine generelle Notwendigkeit von AFDDs ließ sich nach Auswertung der Versuche nicht ableiten und bestätigt somit die Einigung zwischen dem Bau- und Elektrohandwerk im Jahr 2019:
Brandschutzschalter (AFDD) müssen nicht zwingend eingebaut werden (wir berichteten).
Um das Ganze rechtssicher abzuhandeln empfehlen wir Planern und Ausführenden elektrischer Anlagen im Holzbaubereich die vom BDF (Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V.), DHV (Deutscher Holzfertigbau-Verband e.V.), ZDB (Zentralverband Deutsches Baugewerbe) und ZVEH (Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke) herausgegebenen Praxishilfen:
- Praxishilfe zur Risiko- und Sicherheitsbewertung für Räume oder Orte aus üblichen Holztafel- bzw. Holzrahmen-, Holz-Skelett- und Holzmassivbauweisen (Juli 2020) (PDF-Download)
Diese Muster-Risiko- und Sicherheitsbewertung gilt für Räume oder Orte aus Bauteilen bei üblichen Holztafel- bzw. Holzrahmen-, Holzskelett- und Holzmassivbauweisen mit brennbaren Baustoffen, wenn diese einen geringeren Feuerwiderstand als feuerhemmend aufweisen.
- Praxishilfe zur Risiko- und Sicherheitsbewertung für Räumlichkeiten mit Schlafgelegenheiten in Wohngebäuden (Oktober 2020) (PDF-Download)
Diese beispielhafte Risiko- und Sicherheitsbewertung gilt für Räumlichkeiten mit Schlafgelegenheiten in üblichen Wohngebäuden, in denen nach den anerkannten Regeln der Technik elektrische Niederspannungsanlagen errichtet werden. Räumlichkeiten mit Schlafgelegenheiten sind Räume, die bestimmungsgemäß (lt. Baugenehmigung) überwiegend zum Schlafen vorgesehen sind. Zu diesen Räumen in Wohngebäuden zählen bspw. Schlafzimmer, Kinderzimmer und Gästezimmer.
Beide Praxishilfen setzen die Anforderungen der DIN-VDE-Bestimmung um, benennen Mindestanforderungen und bieten exemplarische Bewertungsraster, die von Bauherren, Fachplanern, Baubetrieben und Elektrohandwerksbetrieben genutzt werden können. So kommen die beispielhaften Bewertungen unter bestimmten Voraussetzungen zu dem Ergebnis, dass auf zusätzliche Maßnahmen zum Schutz gegen die Auswirkungen von Fehlerlichtbögen verzichtet werden kann. Eine objektspezifische Einzelfallbewertung muss selbstverständlich weiterhin erfolgen.