Holzbau und der Regelstandard „Erleichtertes Bauen“ in Schleswig-Holstein

Geworben wird für das „einfache Bauen“ in Schleswig-Holstein unter dem Namen „Regelstandard Erleichtertes Bauen“. Dies ist der Förderstandard der Sozialen Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein um dem Mangel an Wohnraum entgegenzuwirken. Die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE) hat genau diesen Förderstandard erarbeitet und die Rahmenbedingungen in Form von qualitativen und quantitativen Vorgaben für die Erstellung Sozialen Wohnraums festgelegt.

Dies ist im Mittelungsblatt Nr. 263 Heft 1/2024 ausführlich dargestellt. In dieser Broschüre sind zusätzlich Fachbeiträge von Herrn RA Michael Halstenberg. Sein Artikel ist nicht nur bezogen auf das „Erleichterte Bauen“ interessant und lesenswert. Der Beitrag des Tragwerksplaners Dipl.-Ing Conrad Hansen stellt ein mineralisches Referenzgebäude für das „Erleichterte Bauen“ vor. Dazu macht er Vorschläge zur Flächenaufteilung des Gebäudes und zur Reduzierung der Komplexität um die Tragwerksstruktur optimal auszulegen zu können.

Durch Absenkung der Standards sollen die Baukosten sinken um Investitionen im Wohnungsbau allgemein wieder attraktiver zu machen. Weiterhin soll der soziale Wohnungsbau mit niedrigen Kaltmieten (von 10,- € bis 12,- € pro qm) ermöglicht werden. Die Stand- und Verkehrssicherheit sowie der Brandschutz werden davon aber nicht berührt. Welche Standards gegenüber dem Status quo gesenkt oder nicht gesenkt werden, ist in Abbildung 5 des Mitteilungsblattes der ARGE dargestellt.

Zur Einhaltung von städtebaulichen Vorgaben oder projektspezifischen Anforderungen (z.B. bei Altenheimen) kann es zu Abweichungen kommen. Zum Beispiel bezüglich Aufzugsanlagen und der Stellplatzquote, siehe dazu Abb. 1. aus der Broschüre (Reg. Erl. Bauen).

In dieser Abbildung 1 stehen konkrete Angaben bezüglich der Bauart in mineralischer Ausführung: So werden Kalksandstein-Außenwände in einer Stärke von 11,5 cm statt 17,5 cm, sowie Stahlbetondecken in 18 cm statt 20 cm ausgeführt um Kosten in den Kostengruppen 200 bis 700 zu sparen. In der Broschüre (Reg. Erl. Bauen) werden weitere Bauteilvorschläge z.B. noch dünnere Deckenkonstruktionen und unbewehrte Streifenfundamente gemacht.

Es verwundert allerdings sehr, dass in der ganzen Broschüre nur einmal das Wort „Holzkonstruktion“ verwendet wird und das im negativen Sinne: Hier wird ausgeführt: „Wegen des Kapselkriteriums für hochfeuerhemmende Bauweise scheidet die Holzkonstruktion in Gebäuden der Gebäudeklasse 4 aus“. Dies ist vor dem Hintergrund der Überarbeitung der Muster-Holzbau-Richtlinie durch die Bauministerkonferenz im September 2024 komplett unverständlich und nicht mehr zeitgemäß. Denn in der novellierten Fassung der „Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL)“ sind die Regelungen zum Bauen mit Holz modernisiert und angepasst worden um gerade mehrgeschoßigen Holzbau preiswert und wirtschaftlich ausführen zu können.

Vor dem Hintergrund des Klimawandel und des immer stärker geforderten Nachhaltigen Bauens spielt der Holzbau eine immer größere Rolle und kann gerade im Bereich der seriellen Vorfertigung bis zur Fertigung von ganzen Raummodulen neudeutsch ein „Gamechanger“ sein. Denn damit spielt der Holzbau seine Vorteile wie CO2 Speicherung, geringes Gewicht, kurze Bauzeit und daraus resultierend geringere Kosten voll aus.

Schleswig-Holstein sollte nicht das Schlusslicht des Holzbaus im Norden sein, wir benötigen gleichwertige Holzkonstruktionen und ein Referenzhaus in Holzbauweise! Ansätze und Erfahrungen dazu gibt es bereits seit 2015 z.B. in der Veröffentlichung der ARGE „Flüchtlingswohnen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung Schleswig-Holstein 2015“. Im Rahmen dieser Arbeiten wurden diverse Entwürfe und konkrete Planungen ausgearbeitet und Gebäude in Holzbauweise realisiert. Wir sollten auf dieser Basis weitergehen.

Weitere Infos und Unterlagen zum „Regelstandard Erleichtertes Bauen in Schleswig-Holstein“ finden Sie hier oder hier als Direktdownload auf der Seite der ARGE.

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