Am Anfang von jedem Bauvorhaben, steht die Finanzierung. Hierbei helfen einerseits die jeweiligen Förderprogramme die Sie sich auf der Website „Holz kann“ mit dem Fördermittelrechner projektbezogen zusammenstellen können und andererseits die Kreditvergabeprogramme der bundeseigenen KfW-Bank und der BAFA. Die Programme können für Neubauten von Holzhäusern, den Erwerb fertiger Immobilien oder für Sanierungen genutzt werden.
In 2021 stellt der Bund die Förderangebote der KfW- und BAFA-Programme so um, dass sie einfacher als in den letzten Jahren zu erlangen sind. Sie werden in der „Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst.
Ein entscheidendes Kriterium für die Zuteilung und das Volumen von BEG-Fördermitteln ist, dass das Gebäude die Kriterien für eine der Effizienzhaus-Stufen „EE“ erfüllt: Je energieeffizienter, desto umfangreicher fällt die Förderung aus. Beim Bau von Holzhäusern lassen sich diese förderrelevanten Anforderungen problemlos erreichen.
Leider gibt es in Schleswig-Holstein noch kein spezielles Förderprogramm für das Bauen mit Holz oder anderen nachwachsenden Rohstoffen – hier besteht dringender Nachholbedarf unserer Landesregierung. Sie könnte sich in anderen Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Berlin oder beim Nachbarn Hamburg umschauen.
Infos dazu finden Sie hier.
Die Vorbehalte einzelner Kreditinstitute und Finanzberater gegen die Holzbauweise sind haltlos. In allen Bereichen der Werterhaltung und Sicherheit liegen die Qualitäten von Holzhäusern nachweislich schon seit Jahrzehnten auf gleichem Niveau oder höher wie die von vergleichbaren Massivbauten.
Für einzelne hartnäckige, den Holzbau gegenüber kritische, Kreditinstitute sollte dann ein Holzhaus mit RAL-Gütezeichen, als Nachweis der Sicherheit, für die nötige Akzeptanz sorgen.
Weitere Informationen und den Fördermittel-Check finden Sie auf der Website von „Holz kann!“