Geschenke vom Staat – Energetische Gebäudesanierungen werden nun langfristig steuerlich gefördert

Quelle: Pixabay

Mit der Verabschiedung des Klimaschutzpakets 2030 Ende des vergangenen Jahres wurde auch die steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen beschlossen. Sie gilt seit Beginn des laufenden Jahres 2020.

Was wird gefördert?

Die förderfähigen Sanierungsmaßnahmen reichen von der Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken über die Erneuerung der Fenster, Außentüren, Heizungs- und Lüftungsanlagen bis zum Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Auch die Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand, die älter als zwei Jahre sind, kann steuerlich geltend gemacht werden. Der Steuerbonus gilt sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für umfassende Sanierungen.

Sogar die Kosten für die Beauftragung eines anerkannten Energieberaters können gefördert werden, aber nur zu 50% der Aufwendungen.

Wieviel Geld gibt es?

Die Förderung kann für mehrere Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Diese können zeitlich unabhängig voneinander erfolgen.

Wer in selbst genutztem Wohneigentum die Wände oder das Dach dämmt, Fenster, Türen oder Heizung erneuert, kann künftig drei Jahre lang insgesamt 20% der Investitionen von der Steuer absetzen. Die Erstattung ist somit unabhängig vom individuellen Steuersatz des Antragstellers. Die maximale Förderung liegt bei 40.000 Euro.

 

 

 

 

 

 

 

Wer kann die Modernisierungsarbeiten durchführen?

Damit die Maßnahmen förderfähig sind, müssen die Arbeiten von einer Fachfirma ausgeführt werden.

Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?

Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Gebäude bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre ist; maßgebend hierfür ist der Beginn der Arbeiten. Die Maßnahmen müssen als KfW-förderfähig eingestuft sein und der Verordnung für energetische Sanierungen (ESanMV) entsprechen. Die Einhaltung der aufgeführten Mindestanforderungen ist durch das ausführende Fachunternehmen zu bestätigen. Es ist nicht erforderlich, die Maßnahme vor Beginn „anzumelden“.

Wie lange kann man Fördergelder beantragen?

Die Förderung läuft 10 Jahre lang, ab dem 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029.

Wenn für eine bestimmte Maßnahme eine Baugenehmigung erforderlich ist, ist der Beginn der Zeitpunkt, an dem der Bauantrag gestellt wird. Bei nicht genehmigungsbedürftigen Vorhaben, die der zuständigen Behörde zur Kenntnis zu geben sind, gilt als Beginn der Zeitpunkt des Eingangs der Kenntnisgabe bei der zuständigen Behörde.

Was gibt es sonst zu beachten?

Um die Steuerermäßigung zu erhalten, muss die beauftragte Fachfirma eine Rechnung für die erbrachten Leistungen stellen. Diese muss die energetischen Maßnahmen, die Arbeitsleistung und die genaue Adresse des Objekts enthalten. Die Zahlung muss auf das Konto der Fachfirma erfolgen – eine Barzahlung ist nicht möglich.

Nachdem die Sanierungsarbeiten abgeschlossen wurden, muss die Fachfirma eine Fachunternehmererklärung unterzeichnen.

Seit Jahren wurde um diese einfache und unbürokratische Art der Förderung gerungen. Der nun positive Beschluss des Bundesrates ist nicht nur für das Erreichen der Klimaziele sondern auch für die gesamte Holzbaubranche von großer Bedeutung. Nutzen wir also diese Chance und packen es an.

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