Holzschutz
Spätestens seit dem Erscheinen von DIN 68800-2: 1996-05 werden Dach-, Konterlatten, Traufbohlen und die zugehörige Schalung von geneigten Dächern, damals noch der Gefährdungsklasse GK 0, heute der Gebrauchsklasse GK 0 zugeordnet. Vorbeugender chemischer Holzschutz ist in GK 0 nicht notwendig. Vorbeugender chemischer Holzschutz darf nicht leichtfertig, ohne vorher alle konstruktiven Holzschutzmaßnahmen ausgeschöpft zu haben, eingesetzt werden! Gründe hierfür sind:
– Um die Mitarbeiter vor Gefahrstoffen zu schützen
– aufgrund der Umweltgesetzgebung
– um keinen zukünftigen Sondermüll zu produzieren
– aufgrund der Ausschreibungsrichtlinien für öffentliche und öffentlich geförderte Bauten
Alle Holzschutzmittel sind Biozide, sind gesundheits-und umweltschädlich, manche schädigen die Fortpflanzung oder das Kind im Mutterleib. Es geht hier nicht nur um das persönliche Risiko sondern auch um das unserer Kinder.
Weisen Sie den Auftraggeber auf eben diese Gefährdungen hin, bevor Sie Holzschutzmittel anwenden, und verwenden Sie keine chemischen Holzschutzmittel ohne Notwendigkeit, wenn Sie nicht durch eine vertragliche Vereinbarung dazu gezwungen werden!
Zusammenfassend: Dachlatten, dürfen nicht mehr imprägniert verbaut werden!
Verbindungsmittel, Korrosionsschutz
Spätestens seit dem 1. Januar 2014 gilt in ganz Deutschland der Eurocode und sein Nationaler Anhang. In diesem Nationalen Anhang werden die Anforderungen des Eurocode an Verbindungsmittel verschärft, indem die dort beschriebenen Beispiele für Korrosionsschutz auf unbedeutende oder geringe Korrosionsbelastungen (Korrosivitätskategorien C1 und C2 nach DIN EN ISO 12944-2:1998-07) beschränkt werden.
Bei einem Verstädterungsgrad von 74 % bzw. 89 % (je nach Quelle) ist in der Regel zumindest im Außenbereich mit einer mäßigen Korrosionsbelastung (Korrosivitätskategorie C3) zu
rechnen. Im Industrieklima (C4) oder an der Meeresküste (C5) gibt es noch höhere Anforderungen. Eurocode und Nationaler Anhang schreiben für Nägel und Schrauben d < 4 mm den Korrosionsschutz Fe/Zn 12c vor. Das kleine „c“ steht hier für eine irisierende, in der Regel gelbe Beschichtung.
Bei Schrauben und Nägeln über 4 mm ist nur bei Stahlblech/ Holzverbindungen in der Klasse C3 ein Korrosionsschutz mit einer Zinkschichtdicke von 7 um vorgesehen. Klammern müssen nach Eurocode 5 nur in Nutzungsklasse 3 (sonst Fe/Zn 12c), nach Nationalem Anhang immer aus geeignetem nichtrostendem Stahl beschaffen sein. Für gerbstoffreiche Hölzer wird geeigneter, nichtrostender Stahl empfohlen. Wer imprägnierte Hölzer verarbeitet, muss sie entsprechend der Korrosivitätskategorie C5 befestigen. Das sind je nach Ausgabe des Nationalen Anhangs, der gerade bauaufsichtlich eingeführt ist, entweder Verbindungsmittel mit einer Zinkschicht von Fe/Zn 25c oder aus geeignetem nicht-rostendem Stahl. Seit Juli 2013 müssen stiftförmige Verbindungsmittel nach der europoäisch harmonisierten Norm DIN EN 14592 zertifiziert sein.
Die Norm und die damit einhergehende CE-Kennzeichnung der Nagelpakete haben den Vorteil, dass der verwendete Korrosionsschutz auf der Kennzeichnung angegeben sein muss. Wenn auch die angegebene Nutzungsklasse (i. d. R. auf Englisch als „Service class“ angegeben) nicht immer nationalen Anforderungen genügt, so kann man doch auf der Kennzeichnung die Verzinkung (z.B. galvanised 12 um) oder die Beschaffenheit aus Edelstahl (meist INOX oder STAINLESS STEEL) erkennen.
Zusammenfassend: Dachlatten, dürfen nicht mehr mit blanken/schwarzen Nägeln verbaut werden!