CE-Kennzeichnung von Dach- und Konterlatten
Laut Säge- und Holzindustrie sind seit einem Jahr CE-gekennzeichnete Dachlatten auf der Grundlage eines Prüfberichtes auf dem Markt verfügbar. Zimmerei- und Holzbaubetriebe sollten jetzt CE-gekennzeichnete Dachlatten, trocken sortiert, bestellen und verbauen.
Diese Dachlatten werden, da ihre Eigenschaften auf einem Prüfbericht basieren, nicht mit einer Festigkeitsklasse (wie etwa C24), sondern der Sortierklasse S10TS, nach DIN 4074, gekennzeichnet. TS heißt hier „trocken sortiert“. Derzeit erarbeiten Säge- und Holzindustrie, Holzhandel sowie Zimmerer- und Dachdeckerhandwerk eine Verbändevereinbarung unter Federführung der BG Bau, in der die Verwendung der trocken sortierten Dachlatten für die üblichen Querschnitte 30/50 mm und 40/60 mm und Sparrenabständen bis 1 m geregelt wird. Damit wird die bisherige BG-Regelung für Dachlatten mit einer roten Kennzeichnung (Sortierklasse S10TS) fortgeschrieben.
Die Forderung, dass Bauholz für tragende Teile trocken sortiert werden muss, ergibt sich aus DIN 20000-5 „Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken -Teil 5: Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt“. Bauholz muss also nicht nur mit einer Holzfeuchte von max. 20% verbaut werden, sondern auch bei einer Holzfeuchte von max. 20% sortiert sein. Fehlt der Hinweis ,,TS“ (trocken sortiert – Kriterien ,,Risse“ und „Krümmungen“ nach DIN 4074), dann kann der Zimmerer das Holz nicht mehr selbst nachsortieren und kennzeichnen, da er in der Regel hierfür nicht nach DIN EN 14081-1 zertifiziert ist. Dieser Norm zufolge müsste er für die Holzsortierung fremdüberwacht sein.
Erfreulich ist, dass, nach Aussage der BG Bau, die Unfallzahlen im Zusammenhang mit Dachlatten deutlich zurückgegangen sind.
Der Verband der Säge- und Holzindustrie hat unter www.ce-dachlatte.de eine Karte ins Netzgestellt, auf der diese Hersteller angezeigt werden. Zudem befindet sich auf der www.ce-bauholz.de eine Karte mit den Herstellern von CE-gekennzeichnetem Bauholz, denn auch Bauholz darf nur ,,trocken sortiert“ verbaut werden.