CE-Kennzeichnung von Dachlatten
Seit 2012 ist für tragend eingesetztes Bauschnittholz das CE-Zeichen verpflichtend. Für Dachlatten war lange jedoch keine Kennzeichnung möglich, da charakteristische Festigkeitswerte fehlten. Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) sorgt mit einem Prüfbericht und einem Herstellerverzeichnis nun für Sicherheit.
„Damit das CE-Zeichen für Dachlatten vergeben werden kann, benötigen die Hersteller neben einer Zertifizierung für Bauschnittholz nach EN 14081 zusätzlich einen Nachweis über Festigkeitswerte, zum Beispiel über einen Prüfbericht. Diesen stellen wir unseren Mitgliedsbetrieben im Rahmen einer Lizenzierung zur Verfügung“, sagt Norbert Buddendick, Geschäftsführer für Markt und Produkte beim DeSH. In Auftrag gegeben hat der Branchenverband die Prüfung bei der Holzforschung der Technischen Universität München.
Mit Vorlage des Berichts bei den Zertifizierungsstellen erlangen die Sägewerke die rechtliche Sicherheit für die CE-Kennzeichnung ihrer Bauprodukte und können ihren Kunden die Einhaltung der BauBG-Anforderungen zusichern. „Hierdurch wird die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften für alle Seiten deutlich erleichtert“, erklärt Buddendick.
Mit dem Erwerb der Lizenz werden die berechtigten Firmen im Herstellerverzeichnis www.saegewerke.de und unter www.ce-dachlatte.de gelistet. Bereits jetzt haben sich über 40 Betriebe aus ganz Deutschland registriert und die notwendigen Unterlagen vom Verband erhalten.
Links:
www.ce-dachlatte.de
www.saegewerke.de
www.saegeindustrie.de