Beschaffung von Holzprodukten mit Zertifizierungssystemen (FSC und PEFC)

Beschaffung von Holzprodukten mit Zertifizierungssystemen (FSC und PEFC)

Die Beschaffungsrichtlinie des Bundes für Holz und Holzprodukte sieht ab 1. Juli 2016 eine Verschärfung vor.
Betriebe, die kein gültiges Zertifikat oder keinen geprüften Einzelnachweis für Holz aus garantiert legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung vorlegen können, sollen von der Zuschlagserteilung des Bundes, der Länder und Kommunen ausgeschlossen werden.
Eine entsprechende Zertifizierung der Betriebe wird vom PEFC – Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes – und FSC – Forest Stewardship Council – angeboten.
Damit kleineren Handwerksbetrieben der organisatorische und finanzielle Aufwand erleichtert wird, ist eine Gruppenzertifizierung möglich.

Für die Beschaffung von Holzprodukten bei Bauvergaben des Bundes gibt es seit dem 22.12.2010 einen gemeinsamen Erlass von dem Ministerien für Bau und Umwelt (BMUB), Wirtschaft (BMWi), Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Verkehr/ Infrastuktur (BMVI).

Nach diesem Erlass müssen „Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden, (…) nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC, PEFC, eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise werden anerkannt, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC erfüllt werden.“

In der praktischen Umsetzung des gemeinsamen Erlasses gab es teilweise unterschiedliche Auslegungen im Rahmen der Nachweisführung, so dass das BMUB mit Schreiben vom 8.12.2015 eine Auslegung des Erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten vorgenommen hat. Demnach ergebe sich aus den Statuten der Zertifizierungssysteme FSC (Forest Stewadship Council) und PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes, deutsch: Zertifizierungssystem für nachhaltige Waldbewirtschaftung), dass nicht das Holzprodukt selbst zertifiziert wird, sondern die an der Verarbeitung des Holzes beteiligten Unternehmen. Es müsse eine lückenlose Nachweiskette (Chain of Custody – CoC) des beschafften Holzes bis zum endverarbeitenden Betrieb vorliegen. Damit wird klargestellt, dass das Unternehmen, das das Holz einbaut, selbst CoC-zertifiziert sein muss, um den Nachweis der Verwendung von Holzprodukten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu erbringen.

Aus diesem Grund sollen bei Bundesvergaben ab dem 1.7.2016 Aufträge, bei denen Holzprodukte Bestandteil der Leistung sind, nur noch an Unternehmen vergeben werden, die eine solche CoC-Zertifizierung vorweisen können. Ist für diese Leistungen die Weitergabe an einen Nachunternehmer vorgesehen, muss dieser das entsprechende CoC-Zertifikat vorweisen können. Der Nachweis eines gleichwertigen Zertifikates und der Nachweis, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, bleiben zulässig. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn eine entsprechende Prüfung durch das Thünen-Institut in Hamburg (TI) oder das Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) vorgewiesen werden kann. Bereits ab dem 1.4.2016 werden in beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben von den ausschreibenden Dienststellen nur solche Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, die CoC-zertifiziert sind, soweit ein ausreichender Wettbewerb gewährleistet ist. Für kleine Betriebe gibt es die Möglichkeit der kostengünstigeren Gruppenzertifizierung.

Der Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten gilt nur für Vergaben des Bundes, die in Schleswig-Holstein über die GMSH abgewickelt werden. Da das BMUB das Schreiben vom 8.12.2015 auch an die Bauverwaltungen der Bundesländer gerichtet hat, sind einige Bundesländer dabei, den Erlass des Bundes auf Landesebene umzusetzen. Die Landesregierung teilt mit, dass derzeit eine Umsetzung auf Landes- und Kommunalebene geprüft wird.

Weitere Infos zu den Zertifizierungssystemen, zu den Kosten und einer Liste der Zertifizierungsstellen finden Sie unter:
PEFC
FSC

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