Aktualisiertes ZVDH-Regelwerk – Flachdachrichtlinie

Quelle: dachdecker-regelwerk.de

Das ZVDH-Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks soll alle Anforderungen, die für eine fachgerechte und sichere Ausführung von Dacharbeiten benötigt werden, beinhalten. Das 4-teilige Nachschlagewerk gliedert sich in Grundregeln, Fachregeln, Hinweisen sowie Merkblättern und Produktdatenblättern auf. Mit dem Update 6.6 liegen folgende Regelwerksteile in einer Neufassung mit dem Ausgabedatum Mai 2019 vor:
– Fachregeln für Dachdeckungen mit Reet
– Hinweise zur Lastenermittlung
Darüber hinaus wurde die „Fachregel für Abdichtungen – Flachdachrichtlinie – “ mit Änderungen „Mai 2019“ aktualisiert. Dies betrifft vier inhaltliche Änderungen in folgenden Abschnitten:

– Abschnitt 3.6.1 (6), – Abdichtungen bei befahrenen und genutzten Flächen
– Abschnitt 3.6.3.2, Tabelle 6,- Mindestfügebreite der Nahtausbildung
– Abschnitt 4.1 (7) und – obere Lage von Abdichtungen mit Elastomerbitumenbahnen (PYE)
– Abschnitt 4.2.3, Tabelle 9. – Regelmaße für Los-/Festflanschkonstruktionen

In diesem Zuge wurden die Detailskizzen des Anhangs II komplett überarbeitet und der technischen Entwicklung und Baustellenpraxis angepasst. Bei den „Starren Wandanschlüssen“ sowie den „Tür- und Dachrandabschlüssen“ wurden Detailskizzen ergänzt. Damit ist der Anhang II komplett neu gefasst.
Ebenfalls neu aufgenommen wurde die „Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit polymermodifizierten Bitumendickbeschichtungen (PMBC)“, auch „Dickbeschichtungsrichtlinie“ genannt. Sie ersetzt die frühere KMB-Richtlinie in der Rubrik „Abdichtung“.
Das Regelwerk kann entweder gedruckt, digital oder online abgerufen werden. Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Rudolf-Müller-Verlages.

Flachdachrichtlinie vs DIN 18531 – Was sind die „anerkannten Regeln der Technik“?

 

Aktuell besteht aber weiterhin die leidliche Situation, dass die Flachdachrichtlinie des ZVDH und die im Juli 2017 aktualisierte DIN 18531 „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen“ technisch unterschiedliche Sprachen sprechen. Während sich die beiden Regelwerke bis zu ihrer Novellierung gegenseitig ergänzten, kann davon jetzt keine Rede mehr sein. So manchem Handwerker und Bauherrn stellt sich nun die Frage: Was sind hinsichtlich der Abdichtung von Flachdächern eigentlich die „anerkannten Regeln der Technik“? In manchen Formulierungen der Flachdachrichtlinie ist im Gegensatz zu früher nicht mehr der Verweis auf die DIN 18531 enthalten. Das kann als Hinweis darauf gedeutet werden, dass der ZVDH seine Flachdachrichtlinie nun als eigenständiges Regelwerk betrachtet.

Um nur zwei problematische Unterschiede zu nennen:
Der ZVDH verzichtet nun auf die Unterscheidung zwischen einer Standard- und einer höherwertigen Ausführung von Abdichtungen (die früheren Anwendungskategorien K1 und K2).
Die Flachdachrichtlinie verzichtet auch auf die Eigenschaftsklassen. Dies führt dazu, dass der Aufbau der einsetzbaren Stoffe jetzt umständlich in einem Text beschrieben wird. Hinsichtlich der Stoffe gibt es einige Unterschiede bezüglich ihrer Einsetzbarkeit, was zu Unsicherheiten führt. Auch bei der Frage, wie dick einzelne Schichten sowie Trockenschichten mindestens sein müssen, setzen die beiden Regelwerke unterschiedliche Vorgaben an.

Vor deren Überarbeitungen galten die DIN 18531 und die Flachdachrichtlinie gemeinsam als Regelwerk für die Dachabdichtung und wurden deshalb in ihrer Gesamtheit als „anerkannte Regel der Technik“ angesehen. Aufgrund von fehlenden Verweisen der Flachdachrichtlinie auf die DIN-Norm und der nicht vollzogenen Übernahme von wichtigen Planungsgrundsätzen der vorangegangenen Richtlinienversion haben sich nun verschiedene Vorgaben in den beiden Regelwerken ergeben. Wird also bei einer Dachabdichtung die Flachdachrichtlinie eingehalten, kann das dazu führen, dass von den Vorgaben der DIN 18531 abgewichen wird. Im ungünstigen Fall enthalten die Regelwerke sogar einander widersprechende Angaben. Alle mit der Bauplanung und –ausführung Beschäftigten sind jetzt jedoch grundsätzlich mit der Frage konfrontiert, was unter den „anerkannten Regeln der Technik“ genau zu verstehen ist. Fachleute empfehlen deshalb, die Vorgaben der DIN 18531 heranzuziehen, wenn es um die Abdichtung von Dächern, Balkonen, Laubengängen und Loggien im Sinne der „anerkannten Regeln der Technik“ geht. Dass der ZVDH das anders sieht, liegt in der Natur der Sache: Er weist darauf hin, dass die Flachdachrichtlinie lediglich von einem anderen Ansatz als die DIN 18531 ausgeht.

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