"Absichern statt Abstürzen": Vermeidung von Abstürzen von Gerüsten

„ABSICHERN STATT ABSTÜRZEN“:
Vermeidung von Abstürzen von Gerüsten

Holzbau Dt

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zimmermeisterinnen und Zimmermeister,

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schärfen Sie immer wieder Ihre Aufmerksamkeit für die Arbeitssicherheit auf Ihren Baustellen. Aus diesem Grund schildert Holzbau Deutschland regelmäßig im ZIMMERMEISTER-INTERN AKTUELL Unfälle. Dieses Mal geht es um die Vermeidung von Abstürzen von Gerüsten.

Unfallort und Situation
Es waren Zimmererarbeiten an einem Schleppdach an einem neu gebauten Wohnhaus auszuführen. Dazu sollte das vorhandene und für die „schon abgeschlossenen“ Dacharbeiten nicht mehr benötigte Gerüst umgebaut werden. Diese Arbeiten wurden von einem Gerüstbauunternehmen durchgeführt.

Unfallhergang
Ein Zimmermeister wollte zum Zeitpunkt der noch laufenden Umbaumaßnahmen die Eignung des Gerüstes für seine Arbeiten prüfen. Dazu begab er sich auf das Gerüst. Als er im Rahmen seiner Begutachtung eine Konsole der ersten Gerüstlage betrat, rutschte diese zur Seite. Der dort noch lose aufgelegte Belag kippte und der Zimmermeister stürzte dadurch aus einer Höhe von über zwei Metern auf die Betonfläche der Terrasse ab. Dabei zog er sich Kopf- und Schulterverletzungen zu.

Die Unfalluntersuchung ergab, dass die Gerüstkonsole noch nicht befestigt und der Belag noch nicht gesichert waren. Der Gerüstumbau war noch nicht abgeschlossen.

Unfallvermeidung

Zutritt für Unbefugte verboten

Der Unfall hätte vermieden werden können, wenn zwei Punkte beachtet worden wären.

Erstens: Wenn bestimmte Teile eines Gerüsts nicht einsatzbereit sind – insbesondere während des Auf-, Ab- oder Umbaus – sind diese Teile mit dem Verbotszeichen „Zutritt verboten“ zu kennzeichnen. Außerdem muss der Zugang zur Gefahrenzone durch Absperrungen verhindert werden.
Diese Maßnahmen sind vom Gerüstersteller durchzuführen.

Zweitens: Das Gerüst ist vor der ersten Inbetriebnahme zu prüfen. Ziel ist es, sich über die ordnungsgemäße Montage und der sicheren Funktion des Gerüstes zu überzeugen.
Die Prüfung vor Inbetriebnahme hat jeder Nutzer des Gerüstes durchzuführen.

Fazit: Als Fazit bleibt festzuhalten, dass Gerüstersteller und Gerüstbenutzer eng zusammenarbeiten müssen. Nur durch eine enge Abstimmung ist ein sicherer Umgang mit Gerüsten auf den Baustellen möglich.

Hinweise zur Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten sind in der BGI 663 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten“ zu finden. Darin wird die praktische Anwendung der Rechtsgrundlagen, wie Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln für Betriebssicherheit u.a., beschrieben.

Praxishilfen und Checklisten
Auch konkret zur Arbeitssicherheit rund um Gerüste finden Sie Informationen auf der Internetseite der Kampagne für mehr Sicherheit im Holzbau „ABSICHERN STATT ABSTUERZEN“.

Unter www.absichern-statt-abstuerzen.de  finden Sie in der Rubrik „Praxishilfen“, Unterpunkt „Checklisten“, ein „Prüfprotokoll für Arbeits- und Schutzgerüste“ und eine „Checkliste für Benutzer von Gerüsten“.

Nutzen Sie diese Hilfsmittel!


Für Fragen und Antworten zum Thema Arbeitssicherheit und speziell zur Vermeidung von Abstürzen steht Ihnen das Team vom HBZ*SH gerne zur Verfügung.

 

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