Aktualisierung des Leitfadens „ASBEST – beim Bauen im Bestand“

Foto: Claus Michael Semmler

Der Leitfaden wurde auf Basis der am 20. Dezember 2025 in Kraft getretenen Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Bundesgesetzblatt (BGBl) I 2025 Nr. 337 aktualisiert.

Die Änderungen betreffen alle Bau- und Handwerksbetriebe, die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen.

  • Neu ist unter anderem eine Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten im niedrigen (Asbest-Faserstaubbelastung <10.000 Fasern/m³) und mittleren (Asbest-Faserstaubbelastung <100.000 Fasern/m³) Risikobereich.
  • Reagiert die Behörde innerhalb von vier Wochen nicht, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt.
  • Zudem wurden die Anzeige- und Nachweispflichten erweitert. So müssen Unternehmen bei der Anzeige von Tätigkeiten mit Asbest, die beteiligten Beschäftigten namentlich benennen und entsprechende Nachweise zur Qualifikation und arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge vorlegen.

Der überarbeitete Leitfaden der BG BAU berücksichtigt diese Neuerungen und erläutert die aktuellen rechtlichen Vorgaben praxisnah. Er unterstützt Unternehmen dabei, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren korrekt vorzubereiten und die neuen Anforderungen im Arbeitsalltag umzusetzen.

Die Publikation kann hier heruntergeladen werden.

 

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