In Zeiten der Holzknappheit: Kalamitätsholz konstruktiv nutzen

Quelle: pixabay

Die Verfügbarkeit und die Einkaufskosten für Bauholz waren – insbesondere Ende 2020 bis zum Frühsommer dieses Jahres erheblichen Schwankungen ausgesetzt (wir berichteten). Zwar ist die Krise noch nicht überstanden, aber die Lage entspannt sich zunehmend, wobei das Preisniveau vom letzten Sommer sicher nicht wieder erreicht wird.

Das bedeutet aber keineswegs, dass Holz insgesamt Mangelware ist.
Im Gegenteil: Schwere Stürme, übermäßige Trockenheit, vor allem aber die flächendeckende Ausbreitung des Lebensraums des Borkenkäfers führen dazu, dass in betroffenen Waldbeständen zusätzlich kranke Bäume gefällt werden müssen. In den meisten Fällen ist die rasche Abholzung der betroffenen Bäume die einzige Alternative, um die weitere Ausbreitung des Schädlings zu stoppen. Die Stämme werden umgehend aus dem Wald entfernt und gelagert. Daraus resultiert ein Überangebot an sogenanntem ‚Käferholz‘. Nur wird dieses auch als Schad- oder Kalamitätsholz bezeichnete Material pauschal als minderwertig angesehen.

Doch es ist ein Mythos, dass das Holz borkenkäferbefallener Bäume ein Rohstoff minderer Qualität ist.
Im Gegenteil: Käferholz verfügt über nahezu identische Eigenschaften wie herkömmliches Schnittholz und ist als Material im Holzbau uneingeschränkt zulässig.

Ein Borkenkäferbefall ist für die Verwendung des Holzes als Baumaterial in den allermeisten Fällen irrelevant. Der Borkenkäfer legt seine Gänge im Bast, also dem Bereich zwischen Rinde (Borke) und Stamm an, jedoch nicht im tragenden Holzkörper selbst. Hinzu kommt, dass das Schnittholz bei der Weiterverarbeitung technisch getrocknet wird. Spätestens in diesem Prozess werden verbleibende Populationen von Schadinsekten zuverlässig abgetötet, sodass zu Schnittholz verarbeitetes Käferholz garantiert käferfrei ist. Jedes Stück Schnittholz muss – unabhängig von seiner Herkunft – die Kriterien der DIN-Norm 4074 erfüllen, um als tragendes Holz in einem Gebäude zum Einsatz kommen zu dürfen. Eine bläuliche Verfärbung des Holzes, die die Folge eines Borkenkäferbefalls sein kann, ist laut der DIN 4074 unbegrenzt zulässig. Der Bläuepilz beeinflusst die Festigkeit nicht, sondern stellt lediglich einen optischen Mangel dar. Da beim Holzbau der überwiegende Teil des Holzes im nicht sichtbaren Bereich eingesetzt wird, fällt eine Verfärbung nicht weiter ins Gewicht.

Holzbau Deutschland und weitere führende Verbände appellieren an die öffentliche Hand ebenso wie an Architekten und Bauherren verstärkt Kalamitätsholz zu nutzen bzw. dies auch in Ausschreibungen festzulegen. Der Einsatz von heimischem Kalamitätsholz unterstützt nicht nur die regionale Wertschöpfung, sondern ist zugleich ein Zeichen der Verbundenheit mit regionalen WaldbesitzerInnen und ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz.

 

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