Förderprogramme des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für den Bereich Holzbau

Um das klimafreundliche Bauen mit Holz voranzubringen, will das BMEL vor allem die Innovationskraft der klein- und mittelständisch geprägten Holzbaufirmen durch Digitalisierung und moderne Fertigungstechniken fördern. Auch die Rückbau- und Recyclingfähigkeit der Bauelemente und Materialien soll verbessert werden.

Förderfähig – insbesondere für Unternehmen des Holzbaus – sind folgende Schwerpunkte:

  • Förderung von Beratungsleistung zum Zwecke der Verbesserung von digitalen Prozessen, Building Information Modeling (BIM) bis hin zur Einführung von Robotik im Unternehmensprozess
  • Überbetriebliche Vernetzung (z.B. Architekten, Planer, Bauherren, Bauunternehmen)
  • Beratungsleistung zur Einführung standardisierter Produkt- und Systemlösungen (u.a. serielles modulares Bauen, Hybridbauweisen)
  • Investitionen in neue Geschäftsmodelle, Dienstleistungen und Kooperationsmodelle für die Zusammenarbeit von Unternehmen

Ein zweiter Förderschwerpunkt richtet sich auf die Unterstützung so genannter Innovationscluster. Bestehende oder neu zu gründende Zusammenschlüsse unabhängiger Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft sind förderfähig, wenn sie Unternehmen der kleinstrukturierten Branche Wege überbetrieblicher Zusammenarbeit eröffnen und Zugang zu Know-How und Transfer aktueller Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung beim klimafreundlichen Holzbau ermöglichen. Dazu gehören u.a.:

  • Entwicklung von Weiterbildungskonzepten für Unternehmer, z.B. auf dem Gebiet der Digitalisierung
  • Konzeptentwicklung zur Kooperation zwischen Hochschulen und Clusterunternehmen
  • Schaffung von Web-Plattformen zum Wissenstransfer aus der Holzforschung in die Unternehmen

Mit der „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in der Holzwirtschaft“ besteht für Unternehmen die Möglichkeit sich Betriebsstättenerweiterungen, Kapazitätsverbesserungen von bestehenden Betriebsstätten, Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte oder deren grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses fördern zu lassen.

Die Anträge müssen bei Investitionsvorhaben bis spätestens zum 30. April 2021 gestellt werden. Alle beantragten Maßnahmen müssen bis zum 15. November 2021 abgeschlossen und die beantragten Mittel bis dahin abgerufen sein.

Weitere Informationen und Ansprechpartner gibt es hier

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