Neufassung der Holzschutznorm DIN 68800-3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln

Foto: J.Ploß

Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat die DIN-Norm 68800-3 „Holzschutz – Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln“ in einer Neufassung (2020-03) herausgegeben.

In dieser Norm sind Maßnahmen zum vorbeugenden chemischen Schutz von Holz und Holzwerkstoffen mit Holzschutzmitteln festgelegt. Sie gilt in Verbindung mit DIN 68800-1 die im Juni 2019 ebenfalls in novellierter Fassung veröffentlicht wurde. Teil 3 regelt auch die Verwendung von vorbeugend geschützten Holz- und Holzwerkstoffprodukten mit CE-Kennzeichnung.

Die bisher seit Februar 2012 gültige Norm DIN 68800-3 wurde überarbeitet und neue Vorgaben des Chemikaliengesetzes und der Biozid-Produkte-Verordnung zur Zulassung und Kennzeichnung von Holzschutzmitteln berücksichtigt. Ferner wurden Festlegungen für mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz für nichttragende Bauteile in der Gebrauchsklasse 4 (vorwiegend bis ständig feucht) angepasst. So müssen die Holzschutzmittel in diese Hölzer per Kesseldruckverfahren eingebracht werden. Hierdurch soll eine gute Durchdringung des Holzes erreicht und damit die Dauerhaftigkeit erhöht werden.

Warum wurde diese Änderung notwendig?

Die Holzschutznorm DIN 68800-3 forderte die Verwendung bauaufsichtlich zugelassener Holzschutzmittel. Bisher wurde die Zulassung grundsätzlich durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt. Mit Umsetzung der Biozid-Richtlinie beziehungsweise der sie ablösenden Biozid-Verordnung änderte sich das Verfahren durch die Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten. Diese Aufgaben übernimmt nun die Bundeanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Die (alt-) bekannten Kurzbezeichnungen Iv, P, W, E werden ab sofort nicht mehr verwendet.

Ab sofort sind der konkrete Zielorganismus sowie die Gebrauchsklasse, in der das Holzschutzmittel angewendet werden kann, genannt. Für tragende Holzbauteile dürfen nur Holzschutzmittel zur Anwendung kommen, die in der BAuA-Zulassung für professionelle (berufsmäßige) oder industrielle Anwender klassifiziert sind.

Bereits erteilte Verwendbarkeitsnachweise durch das DIBt haben bis zum Ablauf des Verwendbarkeitsnachweises aber weiterhin Gültigkeit.

Auf der Webseite der BAuA gibt es ein Biozidverzeichnis, in der für alle von der BAuA zugelassenen Holzschutzmittel die deklarierten Anforderungen abgerufen werden können. Hier kommen Sie zur Datenbank

Weiterhin wurden redaktionelle Änderungen und die Anpassung des Literaturverzeichnisses vorgenommen. 

Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass nach DIN 68800 Teil 2 sogenannte „Grundsätzliche bauliche Maßnahmen“ bei der Planung und Ausführung von Bauteilen immer zu berücksichtigen und sogenannte “Besondere bauliche Maßnahmen“ gegenüber Maßnahmen mit biozidwirkenden Holzschutzmitteln zu bevorzugen sind.

Anders als bei den bauordnungsrechtlich relevanten DIN 68800-1 „Grundlagen“ und DIN 68800-2 „Baulicher Holzschutz“ liegen derzeit keine Hinweise vor, dass die novellierte DIN 68800-3 im Rahmen der Muster-Verwaltungsvorschrift der Technischen Baubestimmungen bauordnungsrechtlich eingeführt werden soll. Dies begrüßen wir ausdrücklich, da es die Anwendung von vorbeugendem chemischem Holzschutz als letztes anzuwendendes Mittel verdeutlicht.

Die Norm ist ab sofort im ZDB-Normenportal verfügbar und kann beim Beuth-Verlag bestellt werden.

 

 

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