Dach- und Unterdachschalungen aus Vollholz

Dach- und Unterdachschalungen aus Vollholz

Aufgrund von vielen Rückfragen in letzter Zeit soll hier noch einmal auf die Anforderungen an die fachgerechte Ausführung von Dach- und Unterdachschalungen nach VOB/C ATV DIN 18334 und den Hinweisen Holz und Holzwerkstoffe aus dem Regelwerk des ZVDH eingegangen werden. Wichtig ist zuerst, ob es sich dabei um eine tragende Dachschalung oder um eine nichttragende Unterdachschalung handelt.

Dachschalung oder Unterdachschalung

Dachschalungen sind tragende Schalungen, aus die Wind-, Schnee- und Verkehrslasten unmittelbar einwirken. Dies sind beispielsweise Schalungen unter Dachabdichtungen (z.B. Flachdach) oder Schalungen unter Metall-, Schiefer- und Bitumenbahndeckungen. Unterdachschalungen dienen als Unterlage für Unterdächer oder Unterdeckungen. Sie werden nicht durch auf das Dach einwirkende Lasten beansprucht und gelten daher als nicht tragende Bauteile.
Unter den Begriff „sichtbar bleibende Unterdachschalungen“ fallen alle von oben auf die Sparren aufgebrachten Schalungen im Bereich des Dachüberstandes an Traufe und Ortgang sowie üblicherweise Sichtschalungen bei Aufdachdämmung, so lange sie nur den Dämmstoff und keine Dachlast tragen. Sonst muss die Brettdicke erhöht werden.
Sortier- bzw. Güteklasse, Dicke, Oberflächengüte und Profilierung einer Dachschalung oder Unterdachschalung aus Vollholz hängen ab vom Deckwerkstoff und davon, ob sie sichtbar bzw. tragend sind.

Holzqualität

Wie bei anderen Holzbauteilen muss tragende Dachschalung nach Festigkeit sortiert werden. Üblicherweise muss die Qualität mindestens der Sortierklasse S 10 nach DIN 4074-1 bzw. C24 nach DIN EN 14081 entsprechen. Unterdachschalung muss Güteklasse 2 nach DIN 68365 entsprechen, wenn sie sichtbar ist, bei nicht sichtbarer Unterdachschalung genügt Güteklasse 3.

Oberflächenbearbeitung

Sichtbar bleibende Schalung, gleich ob Dach- oder Unterdachschalung, Ortgang-, Trauf- oder Gesimsschalung, muss mindestens an der Sichtfläche gehobelt sein, nicht sichtbarbleibende, wenn eine weiteren Anforderungen bestehen, aus ungehobelten Brettern oder Bohlen.

Profilierung

Sichtbar bleibende Unterdachschalungen, Ortgang-, Trauf- und Gesimsschalungen und Dachschalungen unter Abdichtungen sind aus gespundeten Brettern (Nut und Feder) herzustellen.

Brettbreite

Dachschalungen sind aus Brettern mit einer Breite von maximal 200 mm, Schalungen für Metall-, Bitumen-, Schieferdeckungen und Faserzement-Dachplattendeckung und Schalungen unter Dachabdichtungen sind aus Brettern mit einer Breite von maximal 160 mm herzustellen. Sichtbar bleibende Ortgang-, Trauf- und Gesimsschalungen sind aus gleich breiten Brettern herzustellen.

Brettdicke

Dachschalungen sind aus Brettern mit einer Dicke von mindestens 24 mm herzustellen. Unterdachschalungen müssen mindestens 18 mm dick sein. Bei sichtbarer Unterdachschalung sowie Ortgang-, Trauf- und Gesimsschalungen muss die Dicke 16 mm oder mehr betragen.

Korrosionsschutz

Ist die Befestigung sichtbar, muss sie aus geeignetem nichtrostendem Stahl bestehen. Ansonsten sind die Vorgaben des Nationalen Anhangs zu Eurocode 5 zu beachten!

Holzwerkstoffe

Dachschalungen aus Holzwerkstoffen sind nach DIN EN 1995-1-1 auszuführen. Flachpressplatten nach DIN EN 312 müssen 19 mm, Sperrholzplatten nach DIN EN 636 mindestens 15 mm und OSB-Platten nach DIN EN 300 mindestens 18 mm dick sein. Dachschalungen aus Holzwerkstoffen für Metall-, Bitumen-, Schiefer- und Faserzementdachplattendeckungen sowie unter Dachabdichtungen müssen eine Dicke von mindestens 22 mm aufweisen.

 

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