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Es gibt keinen Holzbau ohne Arbeitsvorbereitung. Die große Bedeutung der Arbeitsvorbereitung wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, welche besonderen Herausforderungen mit einem Holzbauprojekt einhergehen. Neben allen technischen Belangen beschäftigt die Arbeitsvorbereiter oft die Haftungsfrage da sie (zu)viele Aufgaben übernehmen.
Dazu konnten wir den Top-Referenten Herrn Rechtsanwalt Andreas Weglage gewinnen. Herr Weglage ist Spezialist im Vergaberecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Er wird uns an diesem Tag folgende Fragen beantworten:
- Abgrenzung des Arbeitsfeldes des Arbeitsvorbereiters
- Was müssen der Architekt, der Statiker, der Haustechnikplaner, der Energieberater usw. eigentlich liefern? Oft kommt das aber nicht ausreichend oder rechtzeitig oder nicht richtig. Was hat der AV für Druckmittel? Was kann/sollte er in welcher Leistungsphase fordern?
- Oft macht er es dann doch selber. Darf er das? Was darf er? Wofür haftet er dann? Wer zahlt das?
- Gibt es Musterschreiben, wenn sich z.B. der Statiker mit Absicht dumm stellt um die Arbeit und Verantwortung auf den AV abzuwälzen?
- Darf ein Zimmermeister der im Holzbau AV macht den Stahlbau planen, eine Fremdplanung prüfen und das dann alles bestellen? Wer haftet wofür?
- Bedeutung der Freigabe – rechtliche Stellung der Freigabe
- Abgrenzung: Entwurfsplanung – Werkplanung – Werkstattplanung – Ausführungsplanung
- Ist es ein Unterschied, was der AV für eine Berufsbildung hat? Ob er Zimmermeister oder Bauingenieur oder Architekt ist?
Datum der Veranstaltung:
Mittwoch, 22. Juni 2022
Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
Ort der Veranstaltung:
Kreishandwerkerschaft Neumünster
Wasbeker Str. 351
24537 Neumünster
Kosten:
Preis: 350,-€ netto