Corona-Konjunkturpaket: das gibt es für Zimmereien

Mehr Geld für Familien und Kommunen, Entlastungen beim Strompreis und eine Senkung der Mehrwertsteuer – die Regierungskoalition hat sich auf ein umfangreiches Konjunkturpaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Milliarden geeinigt.  Darin sind Förderungen, von denen auch Zimmereien profitieren. Wir stellen diese im Folgenden vor:

1) Senkung der Mehrwertsteuer

Vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden. 

Welchen Vorteil haben Zimmereien davon?

In der Corona-Lage sind einige Verbraucher bei (großen) Investitionen zögerlich. Daran könnte die Senkung des Mehrwertsteuersatzes etwas ändern. Denn wenn die energetische Modernisierung des Hausdaches drei Prozent weniger kostet, dann spart sich der Verbraucher in vielen Fällen mehrere hundert Euro.

2) Aufstockung des Gebäudesanierungsprogramms

Wer sein Haus energetisch saniert, soll dabei zusätzlich finanziell unterstützt werden. Konkret hat der Koalitionsausschuss im Corona-Konjunkturpaket festgelegt: „Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird für 2020 und 2021 um eine Milliarde Euro auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt.“

Aber bislang ist noch unklar, ob der Fördertopf als solcher erhöht wird oder die Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren steigen.

Weitere Maßnahme: „Die Förderprogramme des Bundes zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude werden aufgestockt und ein Programm zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen wird aufgelegt.“

3) Entlastung bei den Stromkosten

Die EEG-Umlage soll ab 2021 über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden. Dies berührt das Zimmererhandwerk indirekt. Denn durch die Senkung der Strompreise werden strom- oder wärmepumpenbeheizte Niedrigstenergiehäuser nochmals attraktiver. Diese werden wegen ihrer dünnen Wandstärke vornehmlich in Holzrahmenbauweise errichtet.

4) Unterstützung bei der Azubi-Ausbildung

Die Bundesregierung hat am 24. Juni die Eckpunkte zur Förderung von Ausbildungen im Zuge der Corona-Pandemie beschlossen. Dafür stehen 500 Millionen Euro bereit. Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beinhaltet unter anderem Ausbildungsprämien bei Erhalt oder Erhöhung des Ausbildungsniveaus, Förderungen bei Vermeidung von Kurzarbeit und Übernahmeprämien.

Was steckt drin?

Kleine und mittlere Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, sollen für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2000 Euro erhalten. Diese wird nach Ende der Probezeit ausgezahlt.

Unternehmen, die ihr Ausbildungsangebot sogar erhöhen, bekommen für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3000 Euro.

Berechtigt sind Betriebe, die entweder im ersten Halbjahr 2020 mindestens einen Monat lang auf Kurzarbeit umstellen mussten oder in den Monaten April und Mai Umsatzeinbrüche von mindestens 60% im Vergleich zu den Vormonaten verzeichnet haben. Außerdem dürfen die Betriebe nicht mehr als 249 Beschäftigte haben.

Eckpunktepapier Ausbildungsplätze sichern

5) Hilfe für Kommunen und Städte

Im Konjunkturpaket des Bundes werden Kommunen und Städte finanziell gestärkt. Der Bund erhöht seinen Anteil an den Kosten für die Unterkunft von Bedürftigen und gleicht die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen zur Hälfte aus.

Das Ziel dahinter: Die Kommunen und Städte sollen handlungsfähig bleiben und Bauprojekte sowie Modernisierungsmaßnahmen weiterhin realisieren.

Unter anderem steht im Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses, dass die Investitionspläne für Sportstätten und Kindertagesstätten aufgestockt werden – zwei Bauaufgaben, bei denen der Holzbau seit langem sehr beliebt ist.

6) Geplante Steuerentlastungen

Zudem wurden Steuerentlastungen beschlossen. Auszug: „Der steuerliche Verlustrücktrag wird – gesetzlich – für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal fünf Millionen Euro bzw. zehn Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Es wird ein Mechanismus eingeführt, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, zum Beispiel über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage.“

Folgende Idee steckt hinter der Maßnahme: „Das schafft schon heute die notwendige Liquidität und ist bürokratiearm zu verwalten. Die Auflösung der Rücklage erfolgt spätestens bis zum Ende des Jahres 2022.“

Einen ausführlichen Bericht zum Konjunkturpaket sowie alle Video-Podcasts können Sie auf der Seite der Bundesregierung nachlesen.

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