Streit endlich beendet – Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDD)

Mit der neu gefassten DIN-Norm VDE 0100-420 haben sich das Bau- und Elektrohandwerk geeinigt und den langjährigen Streit beigelegt.

Die überarbeitete DIN VDE 0100-420 empfiehlt seit Oktober 2019 den Einbau von Brandschutzschaltern, sogenannten Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD) nur noch, anstatt sie zwingend vorzuschreiben. Der zuletzt vorgelegte Entwurf von 2018 hatte noch eine Einbaupflicht vorgesehen und für heftige Diskussionen gesorgt (wir berichteten darüber).

In die Neuauflage wurden auch Anregungen des  Bundesverbands Deutscher Fertigbau e.V. (BDF), des Deutschen Holzfertigbau-Verbands e.V. (DHV), des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Holzbau Deutschlands  sowie des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)  aufgenommen. So wird in Abschnitt 421.7 der Einsatz von AFDD künftig nicht mehr pauschal für bestimmte Räumlichkeiten und/oder Anwendungssituationen gefordert.

Dies betrifft Räumlichkeiten mit Schlafgelegenheiten, Räume/Orte mit besonderem Brandrisiko (z. B. feuergefährdete Betriebsstätten), Räume/Orte aus Bauteilen mit brennbaren Baustoffen (wenn diese einen geringeren Feuerwiderstand als feuerhemmend aufweisen) sowie Räume/Orte mit unersetzbaren Gütern (Kulturgüter, Bücher, Kunst etc.). Bestehen demnach besondere Risiken, so werden Maßnahmen empfohlen, die vor den Auswirkungen von Fehlerlichtbögen schützen.

Die neue Regel haben BDF, DHV, ZDB und ZVEH als anerkannte Regel der Technik akzeptiert.

Um Planer und Ausführende elektrischer Anlagen im Holzbaubereich beziehungsweise bei solchen Bauweisen, die – laut DIN – aufgrund der „brennbaren Baustoffe einen geringeren Feuerwiderstand als feuerhemmend aufweisen“, bei der geforderten Risiko- und Sicherheitsbewertung zu unterstützen, haben die beteiligten Verbände eine Praxishilfe erarbeitet. Diese kann für Holztafel-, Holzrahmen-, Holzmassivbau- und Holzskelettbauausführungen genutzt werden. Sie setzt die Anforderungen der DIN-VDE um, benennt Mindestanforderungen und bietet ein exemplarisches Bewertungsraster, das von Bauherren, Fachplanern, Betrieben und dem Elektrohandwerk genutzt werden kann.

Die Praxishilfe kann abgerufen und hier heruntergeladen werden.

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