Neue DIN 18534: Ab sofort einfacher Abdichten

Mitte 2017 sind die neuen Normen zur Bauwerksabdichtung in Kraft getreten. Hier erfahren Sie, welche Neuerungen die neue DIN 18534 bei der Abdichtung von Innenräumen mit sich bringt. Es hat ziemlich lange gedauert, bis die alte, zehnteilige Norm DIN 18195 für Bauwerksabdichtungen endlich ersetzt wurde – knapp 20 Jahre, um genau zu sein. Mitte 2017 sind die neuen Normen zur Bauwerksabdichtung in Kraft getreten. Lesen Sie, welche Neuerungen sich mit der neuen DIN 18534 bei der Abdichtung von Innenräumen ergeben.
Und wie immer, wenn etwas geändert wird, entsteht Unsicherheit darüber, was das Neue an Umstellungen mit sich bringt. Doch genau das ist in diesem Fall die gute Nachricht: Vieles von dem, was anstelle von DIN 18195 in denen neuen Einzelnormen DIN 18531 bis 18535 zum Thema Abdichtung festgelegt wird, ist längst bewährte Praxis. Und insofern beseitigen die neuen Regeln eher Unsicherheiten: Jetzt wissen Handwerker endlich, woran sie sind.
Die neuen Einzelnormen gehen stärker auf gewerkspezifische Besonderheiten ein. So beschäftigt sich die DIN 18534 mit der Abdichtung von Innenräumen. Sie regelt, wie unter dem keramischen Belag abgedichtet werden soll– also beispielsweise welche Abdichtungsart in gewerblich genutzten Küchen oder Badezimmern und Duschanlagen im privaten Bereich anzuwenden ist.

Mit der neuen Norm haben Verbundabdichtungen, im Bild eine Polymerdispersion, den Status einer Normabdichtung erhalten. (Bild: SG Weber)

Die neue Norm im Überblick

– Teil 1: Allgemeine Regeln für alle Abdichtungsstoffe. In den folgenden Teilen werden spezielle Abdichtungsarten stoffspezifisch behandelt. Sie müssen daher immer zusammen mit Teil 1 betrachtet werden. Folgende Produkte werden in der DIN 18534 behandelt:
– Teil 2: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen
– Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-F = Abdichtung im Verbund – flüssige Abdichtungsstoffe)
– Teil 4: Abdichtung mit Gussasphalt oder Asphaltmastix
– Teil 5: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-B = Abdichtung im Verbund – bahnenförmige Abdichtungsstoffe)
– Teil 6: Abdichtung mit plattenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-P = Abdichtung im Verbund – plattenförmigen Abdichtungsstoffen)

Mit der DIN 18534 wird erstmals die Verwendung bahnenförmiger und flüssig zu verarbeitender Abdichtungsstoffe als Verbundabdichtung unter keramischen Belägen normativ geregelt. Der neue Status als Normabdichtung erleichtert die tägliche Praxis deutlich und ermöglicht ein strukturiertes Arbeiten. Für Handwerker bedeutet dies aber nicht nur, dass zukünftig diese, längst etablierte Verbundabdichtung klar definiert ist, sondern auch, dass immer ein Systemprüfnachweis erforderlich ist. Das gilt im Übrigen ganz allgemein: Bisher mussten Handwerker bei Abdichtungen nur für Gebäude der Öffentlichen Hand nachweisen, dass ausschließlich im System geprüfte Produkte zum Einsatz kommen. Solch ein Nachweis muss nun überall geführt werden – also auch im privaten Bereich.

DIN 18534: Neue Wassereinwirkungsklassen

Wo gilt welche Wassereinwirkungsklasse? Bild: SG Weber

Ganz entscheidend sind die neuen Wassereinwirkungsklassen die in Teil 1 der neuen Norm definiert worden sind. Und so heißen die neuen Klassen: W0-I (geringe Wassereinwirkung), W1-I (mäßige Wassereinwirkung), W2-I (hohe Wassereinwirkung) und W3-I (sehr hohe Wassereinwirkung). Grundsätzlich gilt folgendes: Häusliche Badezimmer werden höchstens der Wassereinwirkungsklasse W2-I zugeordnet. Die Klasse W3-I ist im Grunde genommen auf öffentliche oder gewerbliche Flächen beschränkt. Das folgende Schaubild illustriert anschaulich, wie planerische Vorgaben sich auf die zuzuordnende Wassereinwirkungsklasse auswirken.
((Bildergalerie 2 Bilder))
Bild: Verbundabdichtung2
BU: Mit der neuen Norm haben Verbundabdichtungen, im Bild eine Polymerdispersion, den Status einer Normabdichtung erhalten. (Foto: SG Weber)
Bild: Wassereinwirkungsklassen.jpg

Typische Beispiele und Produkte zu den unterschiedlichen Wassereinwirkungsklassen finden sich in diesem PDF aus Fliesen& Platten zum Download.
((PDF Wassereinwirkungsklassen_Abdichtungsaufbau.pdf einstellen = Tja, wie ging das noch mal? Finden wir raus… Solltest du es nicht sowieso noch wissen))
Abdichtungen von Bodenflächen in Badezimmern und Nassräumen müssen mindestens fünf Zentimeter über Oberkante Fertigfußboden (OKFF) hochgeführt werden. Grundsätzlich besteht außerdem die Möglichkeit, die Abdichtung unter und hinter der Wanne weiterzuführen und an die Flächenabdichtung des Bodens anzuschließen. Alternativ können Wannenrandabdichtungsbänder an die Flächenabdichtung der Wand angeschlossen werden.
Innerhalb der höher beanspruchten Wassereinwirkungsklassen wird nochmals unterschieden zwischen Flächen mit sehr häufiger und langanhaltender Einwirkung aus Spritz- und Brauchwasser – zum Beispiel Sportstätten und Duschanlagen – und Flächen, die zudem noch intensiven Reinigungsverfahren und chemischen Einwirkungen ausgesetzt sind – beispielsweise gewerbliche Großküchen, Wäschereien oder Brauereien. Letztere sind zwar ebenfalls der Wassereinwirkungsklasse W3-I zugeordnet, müssen aber zusätzlich mit einer chemikalienresistenten Epoxidharzabdichtung abgedichtet werden.

Bedeutung der Wassereinwirkungsklasse

Die Wassereinwirkungsklasse entscheidet darüber, welche Untergründe für die geplante Abdichtung zugelassen sind. So sind für die Wassereinwirkungsklassen W0-I und W1-I auch feuchteempfindliche – Untergründe zulässig. Dazu zählen:
– Gips- und Gipskalkputze nach DIN EN 13279-1
– Gipsplatten mit Vliesarmierung nach DIN EN 15283-1
– Gipsplatten nach DIN 18180 beziehungsweise DIN EN 520
– Gipswandbauplatten nach DIN EN 12859
– Gipsfaserplatten nach DIN EN 15283-2
– Calciumsulfatgebundene Estriche nach DIN EN 13813

Für die Wassereinwirkungsklassen W2-I und W3-I sind nur feuchteunempfindliche Untergründe zugelassen. Dazu zählen:
– Beton nach DIN EN 1992
– Zementputz der Mörtelgruppe CS IV nach DIN EN 998-1
– Zementgebundene mineralische Bauplatten
– Zementestrich
– Kalkzementputz der Mörtelgruppe CS II/III nach DIN EN 998-1
– Hohlwandplatten aus Leichtbeton nach DIN 18148
– Porenbetonbauplatte nach DIN 4166
– Verbundelemente aus expandiertem oder extrudiertem Polystyrol mit Mörtelbeschichtung und Gewebearmierung

DIN 18534: Neue Rissklassen

Neben den Wassereinwirkungsklassen werden in der neuen DIN-Norm auch neue Rissklassen für Untergründe definiert. Die vom Verarbeiter ausgewählten Abdichtungsstoffe und die Auslegung der gewählten Abdichtung müssen die zu erwartende Rissbreitenänderung oder Rissneubildung des Untergrundes überbrücken können. Gegebenenfalls ist beim Hersteller nachzufragen, ob die gewählten Produkte für den jeweiligen Untergrund geeignet sind.
R1-I (bis circa 0,2 Millimeter). Folgende Untergründe werden zum Beispiel dieser Rissklasse zugeordnet: Stahlbeton, Estriche, Mauerwerk, Putze, starre Fuge zwischen Gipskarton-/Gipsfaserplatten. Im Innenbereich kann normalerweise davon ausgegangen werden, dass die Rissklasse R1-I vorliegt.
R2-I (bis circa 0,5 Millimeter). Zum Beispiel wären Fugen von großformatigem Mauerwerk dieser Rissklasse zuzuordnen.
R3-I (bis circa 1,0 Millimeter + Rissversatz bis circa 0,5 Millimeter). Aufstandsfugen von Mauerwerk oder Materialübergänge können zu dieser Rissklasse gehören.

Autoren: Waldemar Pietrasch, Produktmanager Fliesensysteme, Saint-Gobain Weber
Bodo Höche, Redaktion Ausbaupraxis
Keyisual/Teaserbild im Beitrag: SG Weber

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