Sonder-Newsletter 06-2017

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Sonder-Newsletter des Holzbauzentrum Nord informiert Sie heute zu einem aktuellen Thema der Holzbauwelt.
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Inhalt

1. Änderung der Landesbauordnung Hamburg – Holzbau in
    Gebäudeklassen 4 und 5

2. Eine kleine Weisheit zum Schluss
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1.    Änderung der Landesbauordnung Hamburg – es ist vollbracht!

Am 16.11.2016 fand die Initialzündung im Holzbauforum Hamburg (veranstaltet vom Holzbauzentrum Nord, der ZEBAU GmbH und dem Tragwerksplaner Dipl.-Ing. Henning Klattenhoff) in einem Podiumsgespräch mit Staatsrat Pollmann von der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) statt. In der Folge wurde durch erhebliche Bemühungen in der selbigen Behörde die Änderung der Landesbauordnung Hamburg ausgearbeitet.

Nun ist es amtlich: Hamburg ist seit gestern das zweite Bundesland, in dem in den Gebäudeklassen 4 und 5 in Holz gebaut werden darf!

Weitere Infos unter:
http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hamburg-erleichert-Bauen-mit-Holz,bauordnung104.html

http://www.hamburg.de/bsw/presse/8947022/2017-06-13-bsw-neu-bauordnung/

Der Wortlaut der beschlossenen Neuerung lautet wie folgt:

Holzbau – § 24 Absatz 3 HBauO (neu)Bei Gebäuden mit einer Höhe nach § 2 Absatz 3 Satz 2 von bis zu 22 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 200 m² und Brandabschnitten von nicht mehr als 800 m² pro Geschoss sind abweichend von Absatz 2 Satz 3 tragende oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuerbeständig sein müssen, in massiver Holzbauweise zulässig, wenn die geforderte Feuerwiderstandsfähigkeit  nachgewiesen wird.

Dazu sagte Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeld (SPD):
„So darf Holz künftig auch für Bauvorhaben mit einer Höhe von bis zu 22 Metern – das entspricht etwa sechs bis sieben Stockwerken – genutzt werden.“

2.    Eine kleine Weisheit zum Schluss

Zu wissen, wie man etwas macht, ist nicht schwer.
Schwer ist nur, es zu machen.“
(unbekannt)

Astreine Grüße aus Kiel vom HBZ-Team

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