Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Zeichen aus Nadelholz

Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Zeichen aus Nadelholz

Wie bereits in unserem Januar-Newsletter zum Thema CE-Kennzeichnung von Dach- und Konterlatten aufgeführt, haben nun die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) und die beteiligten Verbände des Dachdeckerhandwerks, Zimmererhandwerks, der Fertigbauindustrie, des Holzhandels sowie die beiden Verbände der Sägeindustrie und der Hauptverband der deutschen Holzindustrie im Hinblick auf die Sicherheit auf dem Dach die Verbändevereinbarung über Dachlatten mit CE-Zeichen aus Nadelholz verabschiedet.

Neben der CE-Kennzeichnung werden die zur Verwendungsstelle gelieferten Dachlatten stirnseitig mit einer roten Farbmarkierung gekennzeichnet. Der Handwerker erkennt somit direkt vor Ort, dass es sich eindeutig um eine Dachlatte handelt. Die europäische harmonisierte Norm EN 14081 hat bei der Festigkeitssortierung von Bauschnitthölzern das nationale deutsche Ü-Zeichen als Konformitätsnachweis abgelöst.

Dachlatten müssen mindestens der Sortierklasse S 10 TS nach DIN 4074-1 entsprechen, wenn gelattete Dachflächen als Arbeitsfläche verwendet werden. Der Lattenquerschnitt ergibt sich in Abhängigkeit von der Stützweite. Dachlatten dürfen nicht verwendet werden, die eine CE-Kennzeichnung ausschließlich mit der Festigkeitsklasse C 24 nach DIN EN 338 aufweisen, also keinen weiteren Verweis auf die Sortierklasse S 10 trocken sortiert nach DIN 4074-1 haben.

Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Zeichen aus Nadelholz

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner