BAFA Vor-Ort-Beratung jetzt auch ohne Unabhängigkeit

Beim Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – auch „BAFA-Vor-Ort-Beratung“ genannt — hat sich der Kreis antragsberechtigter Energieberater erweitert.
Eine entsprechende Richtlinie wurde am 11. November 2017 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Dezember 2017 in Kraft. Bisher war eine „personenbezogene unabhängige Energieberatung“ erforderlich, d.h. es waren nur qualifizierte Energieberater zugelassen, die kein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionen in die Energieeffizienz hatten.

Durch die Neuregelung können nun auch Handwerker, die Energieeffizienz-Maßnahmen ausführen, das Förderprogramm in Anspruch nehmen, vorausgesetzt sie erfüllen die in der Richtlinie genannten Mindestanforderungen an die fachliche Qualifikation. Die Beratung muss allerdings auch weiterhin ,,hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral“ sowie qualitativ hochwertig erfolgen.
Der Energieberater muss sich dazu in einer Selbsterklärung verpflichten. Zu den Fördervoraussetzungen zählt, dass eine detaillierte Datenaufnahme vor Ort erfolgt und ein umfangreicher Energieberatungsbericht mit Handlungsempfehlungen angefertigt, dem Bauherren ausgehändigt und erläutert wird.

Neuregelung ist Teil einer neuen Förderstrategie
Mit der Erweiterung des Kreises antragsberechtigter Energieberater setzt das BMWi seine neue Förderstrategie um. Deren Ziel ist es, mehr qualifizierte Fachleute für die Energieberatung zu gewinnen. Denn Ende 2014 wurden die Förderbeträge für das Programm „Energieberatung für Wohngebäude“ zwar deutlich erhöht, doch dies führte nicht zum erhofften Zuwachs an Beratungen. Die dauerhaft niedrigen Antragszahlen ohne begründete Aussicht auf eine signifikante Steigerung führten nun dazu, den Kreis antragsberechtigter Energieberater zu erweitern, denn angesichts von rund 18 Mio. Wohngebäuden in Deutschland liegen große Potenziale für Energetische Sanierungen nach wie vor brach.
Von den über 30.000 Energieberatern, die bei den Handwerkskammern eine Ausbildung zum Energieberater absolvierten, sind bislang nur 4.000 für die BAFA-Beratung gelistet. Für eine ,,Energieberatung für Wohngebäude“ übernimmt das BMWi 60 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie maximal 1.100 Euro für Mehrfamilienhäuser.

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude
(Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) Bundesanzeiger, 07.11.2017
Energieberatung für Wohngebäude und für Mittelstand attraktiver machen
Öffnung der Programme für qualifizierte Energieberater aus allen Branchen
Pressemitteilung, 08.11.2017
Förderstrategie EnergieefEzienz und Wärme aus erneuerbaren Energien
Handlungsempfehlungen zur Fortentwicklung der Beratungs- und Investitionsförderprogramme Broschüre, 11.05.2017

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