Hinweise zu Entsorgungsproblemen HBCD-haltiger Abfälle

Styrofoam packed in bales for recycling

(Foto: fotolia.com)

Die deutsche Abfallverzeichnisverordnung (AVV) wurde mit Wirksamkeit 30.09.2016 geändert. Danach werden Abfälle, die das Flammschutzmittel HBCD oberhalb der Konzentrationsgrenze enthalten, als gefährliche Abfälle eingestuft. Sie dürfen daher grundsätzlich nicht mehr mit anderen Abfällen vermischt werden.
Wegen des daraus entstandenen Entsorgungsproblems fand am 10.10.2016 ein Gespräch mit Vertretern der abfallerzeugenden und abfallentsorgenden Wirtschaft im Landes-Umweltministerium SH (MELUR) statt. Die Position des Baugewerbes wurde dabei vom Baugewerbeverband SH vertreten.

Hinweise zum weiteren Vorgehen und zur Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle erhalten Sie in der Veröffentlichung des MELUR „Hinweise zur Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle“.
Wesentliche Inhalte sind: Die vor allem beim Abbruch und der Sanierung anfallenden belasteten Polystyrol-Abfälle dürfen auf der Baustelle nicht vermischt werden. Wenn sie allerdings in einem Materialmix anfallen und nicht überwiegen, ist keine Trennung erforderlich. Eine Verpflichtung zur Trennung von Anhaftungen (z.B. Putz, Lattung, Dachbahnen) besteht aus rechtlicher Sicht nicht.
Im Ergebnis wird von den Bauabfallsortier- und Ersatzbrennstoffaufbereitungsanlagen ein Abfallgemisch hergestellt, das von den Siedlungsabfallverbrennungsanlagen thermisch behandelt werden kann.

Einzelheiten können Sie HIER einsehen.

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